Anhörung
Bedeutung des rechtlichen Gehörs in der Sozialversicherung
§ 24 SGB X gesetze-im-internet.de
Stichworte:
vor Eingriff in bestehende Rechte
Äußerung zu den Tatsachen
Ausnahmen
Nachholung der Anhörung im Widerspruchs, Klage- oder Berufungsverfahren
Wenn der UV-Träger angesichts des drohenden Termins der Rente auf unbestimmte Zeit vor dem Rentenentziehungsbescheid die Anhörung bewusst unterlässt, kann dieser Verfahrensmangel dennoch in den folgenden Rechtsbehelfsverfahren geheilt werden
Urteil des BSG vom 05.02.2008 – B 2 U 6/07 R
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