Anspruchsübergang

Übergang des Rechtsanspruchs

auf Arbeitsentgelt gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger.

Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig keine Entgeltfortzahlung leistet und der UV-Träger deshalb Verletztengeld zahlen muss.

siehe § 115 SGB X - gesetze-im-internet.de/sgb_10/__115

 

Übergang des Schadensersatzanspruch

siehe § 116 SGB X -gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116 

 

siehe auch Anrechnung von Einkommen
 
auf das Verletztengeld

 

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