Fusion der UV-Träger

der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung


Mit dem UVMG hat der Gesetzgeber der gesetzliche Unfallversicherung vorgegeben,  die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bis Ende 2009 durch Fusionen auf 9 zu verringern. Im Bereich der öffentlichen Hand sieht das Gesetz vor, möglichst eine Unfallkasse pro Bundesland und eine Unfallkasse auf Bundesebene zu schaffen.

siehe auch historische Betrachtung
http://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/125_jahre/einheit/index.jsp

siehe auch Berufsgenossenschaft

 

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