der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Mit dem UVMG hat der Gesetzgeber der gesetzliche Unfallversicherung vorgegeben, die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bis Ende 2009 durch Fusionen auf 9 zu verringern. Im Bereich der öffentlichen Hand sieht das Gesetz vor, möglichst eine Unfallkasse pro Bundesland und eine Unfallkasse auf Bundesebene zu schaffen.
siehe auch historische Betrachtung
http://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/125_jahre/einheit/index.jsp
siehe auch Berufsgenossenschaft