Arbeitsunfall - wer zahlt?

Voraussetzung für nachstehende Tatbestände: Ein Arbeitsunfall liegt vor.


Rettungswagen / Notarztwagen: gesetzlicher Unfallversicherungsträger 

Ärztliche Behandlung (Hausarzt) (Durchgangsarzt): gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Stationäre Behandlung: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Handchirurg: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Psychotherapie: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Krankentransport: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Fahrtkosten (ÖPNV / Pkw / Taxi): gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Sachschäden durch Unfall( z. B. Handy, Kleidung): keine Kostenübernahme

Haushaltshilfe: gesetzlicher Unfallversicherungsträger, in bestimmten Grenzen

Brille durch Arbeitsunfall beschädigt: gesetzlicher Unfallversicherungsträger, in bestimmten Grenzen

Hilfsmittel: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Zahnbehandlung und Zahnschaden: gesetzlicher Unfallversicherungsträger, in bestimmten Grenzen

Physiotherapie: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Erweiterte ambulante Physiotherapie: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Komplexe stationäre Rehabilitation: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Pflege: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Entgeltfortzahlung: Arbeitgeber

Verletztengeld (Entgeltersatzleistung) nach Ablauf der Entgeltfortzahlung: gesetzlicher Unfallversicherungsträger (meist über die gesetzliche Krankenkasse)

Sozialversicherungsbeiträge: gesetzlicher Unfallversicherungsträger, in bestimmten Grenzen

Teilhabe am Arbeitsleben: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Teilhabe am sozialen Leben: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Rehabilitationssport: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Kraftfahrzeughilfe: gesetzlicher Unfallversicherungsträger, in bestimmten Grenzen

Verletztenrente: gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Sterbegeld (bei Tod infolge des Arbeitsunfalls): gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Witwenrente/ Witwerrente (bei Tod infolge des Arbeitsunfalls): gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Waisenrente (bei Tod infolge des Arbeitsunfalls): gesetzlicher Unfallversicherungsträger

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