Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft aus dem Jahr 2007 wurde den Rentenversicherungsträgern mit Wirkung zum 1.]anuar 2010 auch die Betriebsprüfung für die Unfallversicherung übertragen. Damit die Träger der Rentenversicherung bis zum Start der ersten Betriebsprüfungen auf einen entsprechenden Datenbestand zurückgreifen können, hat der Gesetzgeber das Meldeverfahren zur Sozialversicherung schon zum 1. Januar 2009 erweitert.
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