Integrationsfachdienste

die in der Regel bei Wohlfahrtsverbänden oder anderen Dritten angesiedelt sind, werden im Auftrag des Integrationsamts, der Arbeitsagentur, der SGB II-Träger oder der Reha-Träger tätig:

 

Sie begleiten und betreuen schwerbehinderte Menschen, helfen bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und sichern Arbeitsplätze durch qualifizierte Betreuung.

 

zum Gesetzestext

gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__192

gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__193

 

Arbeitsagentur (§ 46 SGB III)

 

SGB II-Träger (§ 16 Abs. 1 SGB II)

 

Reha-Träger (§ 33 Abs. 6 SGB IX)

 

integrationsfachdienst.de

 

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