Kosten eines Berufsbetreuers
sind nicht vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu erstatten, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Insbesondere werden diese Kosten nicht von § 39 SGB VII erfasst. BSG Urteil vom 29.1.2011, B 2 U 21/10 R.
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