Pflicht der UV-Träger - vgl. 190 SGB VII
SGB VII - Gesetzestext http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__190.html
Hintergrund:
Bei gleichzeitigem Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss die RV-Rente unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.
siehe § 93 SGB VI
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html
siehe Rentenversicherungsrente neben Unfallrente - Kürzung
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