Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung
Aufgabe
der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
- 1.
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- 2.
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nach Eintritt von
Arbeitsunfällen oder
Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
(§ 1 SGB VII)
gesetze-im-internet.de/sgb_7/__1
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