RECHTSPRECHUNGS-ÜBERSICHT: 92, 2194
Kartfahren : nicht zu vertreten , dass eine mit Lärm, Emissionen, ungünstiger Körperhaltung, und extremer Erschütterungsbelastung nicht ungefährliche Sportart versichert sein soll, während die BG solche Belastungen aus Gründen der Prävention und Beitragsersparnis zu vermeiden versuche. Hess. LSG 4.7.2006 UVR 2/06, 105
Verein von Betriebsangehörigen und Familienangehörigen steht nicht entgegen; Fa. stellt Räume und Platz zur Vfg., unterstützt finanziell?BSG13/93, 1096 erstreckt sich nicht auf alle Sportgruppen von Beschäftigten, es sei denn, vom Willen des Unternehmens getragen Breith. 85, 296
nicht erforderlich, daß Arbeitgeber tatsächlich Einfluss auf Gestaltung nimmt BSG, 14/87, 1096
Der Arbeitgeber hat es nicht in der Hand, den UV-schutz auf Sachverhalte auszuweiten, die nicht zu den Tatbeständen gehören, welche nach den gesetzlichen Vorschriften und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen versichert sind, Breithaupt 2006, 637
Lehrerin trainiert mit Kollegen und schulfremden Vereinsmitgliedern Volleyball für ein Schulvolleyballturnier - kein Dienst und kein Betriebssport. Breithaupt 2006, 637
Bergwandern unvers. Freizeitveranstaltung VB 197/77
Sparte Segelflug - während Teilnahme an von privatem Flugsportclub veranstaltetem Fluglager nicht vers. Breith. 83/305
Kartfahren : nicht zu vertreten , dass eine mit Lärm, Emissionen, ungünstiger Körperhaltung, und extremer Erschütterungsbelastung nicht ungefährliche Sportart versichert sein soll, während die BG solche Belastungen aus Gründen der Prävention und Beitragsersparnis zu vermeiden versuche. Hess. LSG 4.7.2006 UVR 2/06, 105
Fußball- Vereinsinteresse im Vordergrund Breith. 78/426
1x monatlich steht Vers. schutz nicht entgegen VB 195/77
regelmäßig = mindestens 1 x monatlich; ?, 2449
2x Hallenhandball: nein , 27/90, 2315
Turnier zweier Betriebssportmannschaften= vers., wenn nur 1x jährlich, kein Wettkampf im Vordergrund nur Freude an?+ sonstige Voraussetzung erfüllt BSG 96, 2297
5 Fußballturniere jährlich unter Beteiligung betriebsfremder Mannschaften, keine bloß gelegentlichen außerbetrieblichen Spiele mehr. BSG 3/2005, 240
gegen Sportverein oder freie Spielervereinigung nicht vers. VB 79/80
Training für Punktspielrunde unvers. 2/90, 118
Training für Rundenturnier (Badminton) des Betriebssportverbands unvers. 17/90, 1398
Training wöchentlich für Handballpunktspielrunde unvers. BSG hat die Revision nicht zugelassen 1/91, 34
Betriebsmedenrunde/ Tennis nicht vers. Breith. 87/ 360
Vorrundenspiele unvers. auch wenn Endspiel= Betriebsveranstaltung 95/96 , 337
Ein Angestellter, der sich während eines von einer Werbegemeinschaft im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Unternehmen organisierten Benefiz-Fußballspiel verletzt, erleidet einem Arbeitsunfall. BSG, 5/98, 401.
Drachenboot-Urteil des LSG Saarland: Versicherte Teilnahme für das Energieversorgungsunternehmen in firmeneigenem Drachenboot, Firmenkleidung mit Logos, bei Volksfest "Saarspektaktel", Sieg und Höchstleistungen standen nicht im Vordergrund, unterscheidet sich von sonstigen Wettkampfveranstaltungen von Betriebssportgruppen, die in der Regel eigeninitiativ stattfinden. 7/2006 845