Betriebssport - Notizen

 

RECHTSPRECHUNGS-ÜBERSICHT: 92, 2194

 

Ausgleichszweck

 

  • Kartfahren : nicht zu vertreten , dass eine mit Lärm, Emissionen, ungünstiger Körperhaltung, und extremer Erschütterungsbelastung nicht ungefährliche Sportart versichert sein soll, während die BG solche Belastungen aus Gründen der Prävention und Beitragsersparnis zu vermeiden versuche. Hess. LSG 4.7.2006 UVR 2/06, 105

betriebliche Organisation:

  • Verein von Betriebsangehörigen und Familienangehörigen steht nicht entgegen; Fa. stellt Räume und Platz zur Vfg., unterstützt finanziell?BSG13/93, 1096 erstreckt sich nicht auf alle Sportgruppen von Beschäftigten, es sei denn, vom Willen des Unternehmens getragen Breith. 85, 296

  • nicht erforderlich, daß Arbeitgeber tatsächlich Einfluss auf Gestaltung nimmt BSG, 14/87, 1096

  • Der Arbeitgeber hat es nicht in der Hand, den UV-schutz auf Sachverhalte auszuweiten, die nicht zu den Tatbeständen gehören, welche nach den gesetzlichen Vorschriften und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen versichert sind, Breithaupt 2006, 637

  • Lehrerin trainiert mit Kollegen und schulfremden Vereinsmitgliedern Volleyball für ein Schulvolleyballturnier - kein Dienst und kein Betriebssport. Breithaupt 2006, 637

Freizeit

  • Bergwandern unvers. Freizeitveranstaltung VB 197/77

  • Sparte Segelflug - während Teilnahme an von privatem Flugsportclub veranstaltetem Fluglager nicht vers. Breith. 83/305

  • Kartfahren : nicht zu vertreten , dass eine mit Lärm, Emissionen, ungünstiger Körperhaltung, und extremer Erschütterungsbelastung nicht ungefährliche Sportart versichert sein soll, während die BG solche Belastungen aus Gründen der Prävention und Beitragsersparnis zu vermeiden versuche. Hess. LSG 4.7.2006 UVR 2/06, 105

Verein

  • Fußball- Vereinsinteresse im Vordergrund Breith. 78/426

Regelmäßig:

  • 1x monatlich steht Vers. schutz nicht entgegen VB 195/77

  • regelmäßig = mindestens 1 x monatlich; ?, 2449

  • 2x Hallenhandball: nein , 27/90, 2315

Turnier/Wettbewerb:

  • Turnier zweier Betriebssportmannschaften= vers., wenn nur 1x jährlich, kein Wettkampf im Vordergrund nur Freude an?+ sonstige Voraussetzung erfüllt BSG 96, 2297

  • 5 Fußballturniere jährlich unter Beteiligung betriebsfremder Mannschaften, keine bloß gelegentlichen außerbetrieblichen Spiele mehr. BSG 3/2005, 240

  • gegen Sportverein oder freie Spielervereinigung nicht vers. VB 79/80

  • Training für Punktspielrunde unvers. 2/90, 118

  • Training für Rundenturnier (Badminton) des Betriebssportverbands unvers. 17/90, 1398

  • Training wöchentlich für Handballpunktspielrunde unvers. BSG hat die Revision nicht zugelassen 1/91, 34

  • Betriebsmedenrunde/ Tennis nicht vers. Breith. 87/ 360

  • Vorrundenspiele unvers. auch wenn Endspiel= Betriebsveranstaltung 95/96 , 337

  • Frühere Rechtsprechung wird aufgegeben BSG: 13.12.2005, B 2 U 29/04: gelegentliche Wettkämpfe außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden sind nicht versichert!!! UV-Recht 24/2006

 

Werbung

 

  • Ein Angestellter, der sich während eines von einer Werbegemeinschaft im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Unternehmen organisierten Benefiz-Fußballspiel verletzt, erleidet einem Arbeitsunfall. BSG, 5/98, 401.

  • Drachenboot-Urteil des LSG Saarland: Versicherte Teilnahme für das Energieversorgungsunternehmen in firmeneigenem Drachenboot, Firmenkleidung mit Logos, bei Volksfest "Saarspektaktel", Sieg und Höchstleistungen standen nicht im Vordergrund, unterscheidet sich von sonstigen Wettkampfveranstaltungen von Betriebssportgruppen, die in der Regel eigeninitiativ stattfinden. 7/2006 845

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