HWS-Distorsion

Entschädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Aus einer Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 29.04.2010 -L 2 U 544/08:

"Allein die Tatsache, dass die Klägerin vor dem Unfall beschwerdefrei war, Beschwerden also zeitgleich mit dem Unfall bzw. zeitlich gesehen in dessen Folge aufgetreten sind, führt nicht dazu, dass diese Beschwerden hinreichend wahrscheinlich auf den Unfall zurückgeführt werden können. Es spricht vielmehr mehr gegen als für den ursächlichen Zusammenhang, denn auch die unfallversicherungsrechtliche Literatur (vgl. nur: Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit 8. Auflage, 209. Kapitel 8.3.4.2.1. S. 464) geht davon aus, dass Beschwerden nach einer Halswirbelsäulendistorsion Typ Erdmann I meist nur Tage bis Wochen, jedenfalls weniger als einen Monat, andauern. Um die nach Dipl.-Med. St bei der Klägerin nunmehr bereits seit nahezu sechs Jahren andauernden Beschwerden der Halswirbelsäule noch hinreichend wahrscheinlich auf den Unfall zurückführen zu können, bedürfte es eines ganz außergewöhnlichen Umstandes, der weder ersichtlich noch von Dipl.-Med. St angeführt worden ist. Allein die Tatsache der vorherigen Beschwerdefreiheit reicht hierfür jedenfalls nicht aus..."  

siehe auch

Distorsion

Medizinisches Erfahrungswissen

haftungsbegründende Kausalität

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