Haus- und Heimpflege

im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 44 SGB VII

 

...

(5) Auf Antrag der Versicherten kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt (Hauspflege) oder die erforderliche Hilfe mit Unterkunft und Verpflegung in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) erbracht werden. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.


...
zum Gesetzestext http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/_44.html

Zurück nach oben
Zurück nach oben
Momentan online: 0 Besucher