BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 27/04
Bayerisches Landessozialgericht L 3 U 365/14
Dem Begriff des Unfalls ist die Unfreiwilligkeit der Einwirkung immanent (Wagner, jurisPK-SGB VII, § 8, Rz.: 118). Daher steht das willentliche Herbeiführen einer Einwirkung der Annahme einer äußeren Einwirkung entgegen (vergl. BSG ...).
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