Sozialgeheimnis 


wikipedia: Das Sozialgeheimnis oder der Sozialdatenschutz bezeichnet die bereichsspezifischen Datenschutz-Regelungen im deutschen Sozialrecht. Das Sozialgeheimnis konkretisiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für den Bereich der öffentlichen Sozialleistungsträger und anderer Stellen, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten betraut sind. Gesetzlich geregelt ist in Deutschland das Sozialgeheimnis im § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 67 ff. Zehntes Sozialgesetzbuch.

zum Gesetzestext http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/_35.html

 

zurück zum Glossar

 

Zurück nach oben
Zurück nach oben
Momentan online: 1 Besucher