Unterstützungspflicht des Unternehmers
§ 191 SGB VII:
Die Unternehmer haben die für ihre Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger bei der Durchführung der Unfallversicherung zu unterstützen; das Nähere regelt die Satzung.
gesetze-im-internet.de
Unfallanzeige
Momentan online: 0 Besucher