Das Verfahren bei unklarer Zuständigkeit verpflichtet die beteiligten UV-Träger zur zügigen Abstimmung. Frist 21 Tage.
§ 139 SGB VII.
zum Gesetzestext gesetze-im-internet.de/sgb_7/_139
gesetze-im-internet.de/sgb_1/_43
siehe auch Vorschuss
gesetze-im-internet.de/sgb_1/_42
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