Vorläufige Zuständigkeit

Das Verfahren bei unklarer Zuständigkeit verpflichtet die beteiligten UV-Träger zur zügigen Abstimmung. Frist 21 Tage.

§ 139 SGB VII.

zum Gesetzestext gesetze-im-internet.de/sgb_7/_139

gesetze-im-internet.de/sgb_1/_43

siehe auch Vorschuss

gesetze-im-internet.de/sgb_1/_42

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