Übermüdung - Verkehrsunfall infolge ...

Bedeutung für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung


Das Führen eines Kraftfahrzeuges im Zustand der Übermüdung und die dadurch bedingte Fahruntüchtigkeit kann den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
 
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Übermüdung nicht auf die versicherte Tätigkeit, sondern ausschließlich oder wesentlich auf betriebsfremde Umstände zurückzuführen ist (vgl. BSGE 4, 27; BSGE 14, 69).
 
Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Übermüdung und die durch sie bedingte Fahruntüchtigkeit schon vor Antritt der Fahrt bestanden haben.
 
Hingegen führt - da die Zurücklegung des unmittelbaren Weges von der Wohnung nach dem Ort der Tätigkeit nach dem Willen des Gesetzgebers wie die Tätigkeit selbst vom Versicherungsschutz erfasst werden sollte - eine ausschließlich oder wesentlich durch die Zurücklegung selbst verursachte oder erst dabei aufgetretene Übermüdung ebenso wenig zu dessen Verlust, wie eine Übermüdung, die auf betriebliche (dem Beschäftigungsunternehmen zuzurechnende) Umstände zurückzuführen ist.
 
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