Schwerstverletzungsartenverfahren-Katalog

Katalog geordnet nach Lokalisation, begleitenden Faktoren bzw. Verletzungsbild.
Ohne Gewähr!
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Patientensicherheit setzt voraus, dass Patienten in Kran­ken­häu­sern behandelt werden, die für die Verletzungsschwere angemessen aus­ge­stat­tet sind – mit erfahrenen Ärz­ten und den besten Geräten und OP-Sälen.
 
Ich habe es selbst erlebt, was es bedeutet, wenn eine nicht routinierte Klinik behandeln sollte.  Als meine Frau bei einem privaten Unfall einen Handgelenksbruch erlitt, machten ihr die Ärzte in einem Kreiskrankenhaus einen fragwürdigen Behandlungsvorschlag (ein Fixateur externe !?). Der komplizierte Bruch wurde dann in einem VAV-Krankenhaus so gut versorgt, dass kaum noch Funktionseinschränkungen zurückgeblieben sind.
 
Das offizielle Verzeichnis und weitere Informationen finden Sie beim DGUV.
 
Ab dem 01.07.2023 gelten neue Anforderungen für die Teilnahme von Krankenhäusern am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aktualisiert den Anforderungskatalog, um die Versorgungsqualität für Versicherte zu verbessern. Zu den wichtigsten neuen Anforderungen gehören Mindestfallzahlen für bestimmte schwere Unfallverletzungen, eine zusätzliche Durchgangsarzt-Vertretung, klare Vorgaben zur Verfügbarkeit ärztlicher Kompetenzen und eine Zonierung der Operationsabteilung. Bestehende Krankenhäuser haben drei Jahre Zeit, um die neuen Voraussetzungen zu erfüllen, während für neue Anträge die Regelungen sofort gelten.

Amputation (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
1.1 VAV

Alle Amputationsverletzungen

(total oder subtotal),

auch der Großzehe, ausgenommen Zehenendglieder

(Hand siehe Ziffer 8).

1.1 SAV

Vorgenannte Amputationsverletzungen bei

−gegebener oder abzuklärender Replantationsmöglichkeit

−operativer Stumpfkorrektur im Verlauf

−tiefgehenden, ausgedehnten oder fortschreitenden Entzündungen

−Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskelnim Verlauf.

8.1 SAV

Amputationsverletzungen (auch Avulsionen) einschließlich des Daumenendglieds,

ausgenommen singuläre Endgliedamputationen D2 bis D5.

 

 

 

INFO:

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am

Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


Die Behandlung einer vital bedrohlichen Verletzung (z. B. Milzzerreißung) oder einer hoch dringlich zu versorgenden Verletzung (z.B. Muskelkompressionssyndrom) hat selbstverständlich Vorrang vor den Regelungen der Vorstellungspflicht im Verletzungsartenverfahren (VAV) und im Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). In diesen Fällen erfolgt die Verlegung in ein zugelassenes Krankenhaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt.


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.

Ohne Gewähr.

 

 

 

 

Arterienverletzungen (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
2.1 VAV Durchtrennungen, Zerreißungen oder andere akute traumatische Schädigungen insbesondere mit Verschlüssen der großen Gefäße des Körperstammes, der Transportarterien an einer Extremität einschließlich des Unterschenkels (Hand und Unterarm siehe Ziffer 8) sowie der großen Begleitvenen proximal von Ellenbogen oder Kniegelenk.
2.2

SAV

Vorgenannte Gefäßverletzungen in Kombination mit


− Knochen-, Gelenk-Verletzungen


− hochgradiger Weichteilschädigung(Vorrang der Notfallindikation, sieheErläuterungen)


− tiefgehenden, ausgedehnten oder fortschreitenden Entzündungen


− Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln imVerlauf.

 

 

 

INFO:

Die Behandlung einer vital bedrohlichen Verletzung (z. B. Milzzerreißung) oder einer hoch dringlich zu versorgenden Verletzung (z.B. Muskelkompressionssyndrom) hat selbstverständlich Vorrang vor den Regelungen der Vorstellungspflicht im Verletzungsartenverfahren (VAV) und im Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). In diesen Fällen erfolgt die Verlegung in ein zugelassenes Krankenhaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt.


In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

 

Bauch-Verletzungen (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
5.2

VAV 

Bauchverletzungen mit gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit bei

− transfusionsbedürftigen Blutungen

− Verletzungen der Hohlorgane

− Verletzung der parenchymatösen Organe.    

 

 

INFO:

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


Die Behandlung einer vital bedrohlichen Verletzung (z. B. Milzzerreißung) oder einer hoch dringlich zu versorgenden Verletzung (z.B. Muskelkompressionssyndrom) hat selbstverständlich Vorrang vor den Regelungen der Vorstellungspflicht im Verletzungsartenverfahren (VAV) und im Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). In diesen Fällen erfolgt die Verlegung in ein zugelassenes Krankenhaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 

 
Wikipedia zur Bauchhöhle wikipedia.org
Wikipedia zu den Hohlorganen wikipedia.org
zum. Parenchym wikipedia.org

 Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden dguv.de/de/datenbanken/ Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.

Beckenring-Verletzungen (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
9.3  VAV

Beckenringbrüche mit Fehlstellung oder

Instabilität bei gegebener oder

abzuklärender Operationsnotwendigkeit

9.3 SAV

Beckenringbrüche bei hoher Instabilität

 (insbesondere Typ B3 und C der AO-Klassifikation)

bei

− Rekonstruktionsnotwendigkeit des hinteren Beckenrings

− Gefäßverletzung

− Nervenverletzung

− Organverletzung

− hochgradiger Weichteilverletzung

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Hinweiszeichen für eine hohe Instabilität ist die Rekon- struktionsnotwendigkeit des hinteren Beckenringes durch Osteosynthesen.

Das Os sacrum (Kreuzbein) sowie die beiden Iliosakralfugen zählen zum hinteren Beckenring.

 

 

INFO:

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


Wikipedia zu Beckenfraktur wikipedia.org
wikipedia.org
AO-Klassifikation wikipedia.org

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden dguv.de Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr. 

 

 

Brustkorb-Verletzungen (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
5.1  VAV   

Alle Verletzungen des Brustkorbs mit

- ausgedehnter Organbeteiligung der Lunge

- transfusionsbedürftigen Blutungen

- Behinderung der Atemmechanik und des Gasaustausches mit drohender oder gegebener Beatmungsnotwendigkeit

- Notwendigkeit zur Einlage einer Brustkorbdrainage

- stumpfen Herzverletzungen (z. B. Kontusion, Perikarderguss).

5.1 SAV

Alle Verletzungen des Brustkorbs bei

- gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit

- septischen Verläufen z. B. mit Verschlechterung der Beatmungssituation.         

 

 

INFO:

wikipedia zur Anatomie des Brustkorbs wikipedia.org


In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden dguv.de. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.
 

Thermische oder chemische Verletzungen (SAV/VAV )

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
1.3

SAV

Thermische Schädigungen einschließlich Stromverletzungen oder chemische Schädigungen

mit einer Ausdehnung über 15 % der Körperoberfläche (2.-gradig),

3.-gradige Schädigungen über 10%

(beachte abweichende Berechnung der brandverletzten Körperoberfläche bei Kindern).

1.3 SAV

Alle thermischen Schädigungen einschließlich Stromverletzungen und alle chemischen Schädigungen in Kombination mit

  • Inhalationstrauma
  • relevanten Verletzungen entsprechendVAV
  • Schock
  • Beteiligung von Händen, Füßen, Gesicht
  • oder Anogenitalregion.

Alle Verletzten mit ausgedehnten oder tiefgreifenden Verätzungen (z.B. Flusssäure)

insbesondere an Gesicht, Händen oder Füßen.

 

 

INFO

http://de.wikipedia.org

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Weitere Konkretisierungen siehe Kommentar https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

In der Aufzählung im 4. Spiegelstrich ist auch eine nur einseitige Schädigung von einer Hand, einem Fuß oder dem Gesicht zu verstehen.
Dies gilt auch für die tiefgreifende Verätzung.


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de.Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.

 

Ohne Gewähr.

 

 

Ellenbogengelenk-Verletzungen SAV/VAV

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV =Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
7.6  VAV  Brüche und Verrenkungen des Ellenbogengelenkes bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit      
7.6 SAV

 Brüche oder Verrenkungen des Ellenbogengelenkes bei

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung 
  • gegebener oder abzuklärender Indikation zum Gelenkersatz.

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Wenn die versicherte Person vor der OP zu einem mögli- chen Gelenkersatz aufgeklärt wurde, liegt eine „fragliche Indikation zum Gelenkersatz“ vor und es handelt sich um einen SAV-Fall. Bei durchgeführtem Gelenkersatz kann der Aufklärungsbogen dazu Hinweise geben.

Unter dem letzten Spiegelstrich ist auch die Radiuskopf- prothese zuzuordnen.

 

 


In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

 Ohne Gewähr.

)

Große Gefäße (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
2.1  VAV

Durchtrennungen, Zerreißungen oder andere akute traumatische Schädigungen  

insbesondere mit Verschlüssen der großen Gefäße des Körperstammes, 

der Transportarterien an einer Extremität einschließlich des Unterschenkels (Hand und Unterarm siehe Ziffer 8)

sowie der großen Begleitvenen proximal von Ellenbogen- oder Kniegelenk.

 

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Mit den genannten Gefäßverletzungen sind Verletzungen gemeint, die einer operativen (auch interventionellen) Be- handlung des Gefäßes bedürfen.

2.2 SAV

Vorgenannte Gefäßverletzungen in Kombination mit  Knochen-, Gelenk-Verletzungen  

  • hochgradiger Weichteilschädigung (Vorrang der Notfallindikation, siehe  Erläuterungen)  
  • tiefgehenden, ausgedehnten oder fortschreitenden Entzündungen  
  • Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln im Verlauf.    
8.5 SAV

Gefäßverletzungen an Fingern, Hand oder Unterarm

mit akuten oder drohenden Ernährungsstörungen,

auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit.

 

 

INFO:
In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

 
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.

Handgelenksnaher Speichenbruch (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
S=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
7.7  VAV  Körperferne Speichenbrüche bei starker Verschiebung um Schaftbreite oder Gelenkbeteiligung entsprechend Typ C3 der AO-Klassifikation.
 

 

INFO:
 
 
AO-Klassifikation 
 
 
Radiusbruch .wikipedia.org

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden dguv.de/de Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.

Hand- und Fingerverletzungen (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
8 - Schwere Verletzungen der Hand
 
8.1  SAV Amputationsverletzungen (auch Avulsionen) einschließlich des Daumenendglieds, ausgenommen singuläre Endgliedamputationen D2 bis D5.     
8.2 VAV

Alle Brüche des ersten Fingerstrahls (Neufassung 2022 : vorher: Mittelhandknochens).

Brüche der Langfinger oder der Mittelhandknochen 2-5 mit

  • Gelenkbeteiligung
  • Betroffenheit mehrerer Strahlen
  • schwere Weichteilverletzungen entsprechend 1.5 (V). 

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Diese neue Fassung gilt für alle Unfälle, die sich ab dem 1.7.2022 ereignen.
Auszunehmen sind Frakturen der Fingerendglieder ohne Gelenkbeteiligung (typische Nagelkranzfraktur).

  

8.3 VAV Brüche einzelner Handwurzelknochen bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.  
8.3 SAV

Verletzungen der Handwurzel bei

  • Brüchen mehrerer Handwurzelknochen
  • singulären oder mehrfachen Bandverletzungen
  • Verrenkungen
  • Verrenkungsbrüchen.
8.4  SAV

 Verletzungen der Stammnerven und der funktionell bedeutsamen Nerven

8.5 SAV

Gefäßverletzungen an Fingern, Hand oder Unterarm

mit akuten oder drohenden Ernährungsstörungen,

auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit. 

Kommentierung:

Unter akuten oder drohenden Ernährungsstörungen ist zu verstehen, wenn 2 arterielle Gefäße eines Fingers betrof- fen sind oder eine klinische manifeste Ernährungsstörung (fehlender Kapillarpuls) vorliegt. Amputationsverletzungen singulärer Fingerendglieder sind nicht nach 8.4/8.5/8.6 dem SAV zuzuordnen.

8.6 VAV

 Verletzungen an der Hand (auch am Unterarm):

  • einer oder mehrerer Beugesehnen außerhalb (proximal) der Zonen I-III
  • mehrerer Strecksehnen. 
8.6 SAV

 Verletzung einer oder mehrerer Beugesehnen (geändert 2022 – vorher "Beugesehnenverletzungen") in den Zonen I-III der Hand

Kommentierunghttps://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Diese neue Fassung gilt für alle Unfälle, die sich ab dem 1.7.2022 ereignen. Es reicht die Verletzung von nur einer Beugesehne in den Zonen I-III aus. Amputationsverletzungen singulärer Fingerendglieder sind nicht nach 8.4/8.5/8.6 dem SAV zuzuordnen

8.7 SAV

 Alle Verletzungen an der Hand (auch am Unterarm) bei

  • tiefgehenden oder ausgedehnten oder fortschreitenden Entzündungen (siehe auch Ziffer 11)
  • Hochdruckeinspritzverletzungen

(geändert 2022)

 

 

INFO:

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Bei Ziffer 8 bezieht sich der Klammervermerk (S) insbesondere auch auf die Kliniken, die für das Schwerstverletzungsartenverfahren Hand (SAV Hand) zugelassen sind. 


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.

Herzverletzungen (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
5.1  VAV

Alle Verletzungen des Brustkorbs mit

  • ausgedehnter Organbeteiligung der Lunge
  • transfusionsbedürftigen Blutungen
  • Behinderung der Atemmechanik und des Gasaustausches mit drohender oder gegebener Beatmungsnotwendigkeit
  • Notwendigkeit zur Einlage einer Brustkorbdrainage
  • stumpfen Herzverletzungen (z. B. Kontusion, Perikarderguss).
 

 

INFO:
 
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden dguv.de Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 
 
In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


Ohne Gewähr. 

Hüftgelenksverletzungen (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
6.5  VAV

Hüftgelenknahe Brüche des Oberschenkels.

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Die Leitlinie/Richtlinie des GBA, die eine operative Versorgung innerhalb von 24 Stunden ab Aufnahme vorsieht, ist kein Grund für eine Ausnahme von der Verlegungspflicht.

Posttraumatische Arthrosen, die einer endoprothetischen Versorgung bedürfen und Revisionseingriffe an Endopro- thesen fallen unter Ziffer
11.3 (S), erster oder achter Spiegelstrich.

6.5 SAV

Hüftgelenknahe Brüche des Oberschenkels bei

  • Gelenkbeteiligung (z.B. Pipkin-Fraktur)−
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung

Kommentierung: wie Ziffer 6.5 VAV

9.4  VAV Brüche der Hüftpfanne oder Verrenkungen des Hüftgelenks bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.
9.4 SAV

Vorgenannte Verletzungen bei

  • Rekonstruktionsnotwendigkeit der Hüftpfanne infolge von Ein- oder Zweipfeilerbrüchen
  • Kombination mit Beckenringverletzungen
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
 

 

INFO:
In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.

Kinder-Verletzungen (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
1.3 SAV

Thermische Schädigungen einschließlich Stromverletzungen oder chemische Schädigungen

mit einer Ausdehnung über 15 % der Körperoberfläche (2.-gradig),

3.-gradige Schädigungen über 10 %

(beachte abweichende Berechnung der brandverletzten Körperoberfläche bei Kindern).

6.1  VAV

Im Kindesalter alle Schaftbrüche an

Oberarm, Unterarm (Elle und Speiche kombiniert oder einzeln, insbesondere Monteggia-Frakturen),

Oberschenkel, Unterschenkel (auch isolierte Brüche von Schienbein oder Wadenbein)

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.            

6.1 SAV

Vorgenannte Schaftbrüche im Kindesalter bei

  • Gefäßverletzung      
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.           
7.1 VAV

Verletzungen der Gelenke bei Kindern als Verrenkung oder gelenkbetreffende Brüche

mit potentieller Störung des Wachstums entsprechend Aitken Typ II und Typ III (Typ E3 und E4 der AO-Klassifikation),

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit,

insbesondere

  • Brüche der Oberarmkondylen
  • Ellenbogenverrenkung mit Abriss der Oberarm-Epikondylen
  • Ellenbogenbrüche − traumatische Verrenkungen der Kniescheibe
  • Kreuzbandverletzungen und knöcherne Ausrisse der Interkondylenhöcker
  • körperferne Schienbeinbrüche einschl. Übergangsbrüche
  • Innen- und Außenknöchelbrüche
  • Brüche der Metaphysen, z.B. körpernahe Oberarmbrüche, distale (suprakondyläre) Oberarmbrüche, Radiushalsbrüche, Brüche des Oberschenkelhalses, körperferne Oberschenkelbrüche, körpernahe Unterschenkelbrüche.
7.1 SAV

Vorgenannte Verletzungen bei Kindern mit

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.     

10.1

SAV

Schwerste Verletzungen und Verletzungskombinationen (Polytrauma) − bei Erwachsenen mit ISS ab 25
− bei Kindern mit ISS ab 16.

Verläufe mit Sepsis oder Organversagen insbesondere bei Indikation zu Organersatzverfahren (siehe auch Ziffer 11)

10.3 

SAV

Verletzungskombination oder –konstellation bei Kindern, die eine besondere kindertraumatologische Kompetenz erfordern wie z. B.:

  • Kopfverletzung mit Schädel-Hirn-Trauma II. oder III. Grades oder Impressionsfraktur
  • Organverletzung wie Thoraxtrauma mit Lungenkontusion
  • Abdominaltrauma mit Organverletzung
  • Instabile Beckenfraktur
  • Frakturen von zwei langen Röhrenknochen der unteren Extremität
  • Intensivtherapie über 24 Stunden. 

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Bei Organverletzungen ist das Thoraxtrauma mit Lungen- kontusion nur als Beispiel anzusehen. Hierzu sind auch andere Verletzungen zu zählen, wie z.B. die Herzkontusion. Mit langen Röhrenknochen der unteren Extremitäten sind große Röhrenknochen gemeint, also Oberschenkel (Femur) und Schienbein (Tibia), sowohl an demselben Bein als auch an beiden unteren Extremitäten.

Unter Intensivtherapie über 24 Stunden ist eine Behandlung auf der Intensivstation oder IMC gemeint. Dort müs- sen eine intensivmedizinische Therapie und Monitoring erfolgen. Eine reine Überwachung auf IMC reicht nicht aus.

           

 

 

INFO

Altersgrenzen mit Angabe in Jahren haben aufgrund der großen biologischen Variabilität in der Traumatologie neben klinischen Befunden (z.B. abgeschlossenes Knochenwachstum, biologisches Alter) lediglich eine hinweisende Bedeutung. Im Folgenden gelten Kinder im Sinn dieser Anforderungen als Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Die Behandlung einer vital bedrohlichen Verletzung (z. B. Milzzerreißung) oder einer hoch dringlich zu versorgenden Verletzung (z.B. Muskelkompressionssyndrom) hat selbstverständlich Vorrang vor den Regelungen der Vorstellungspflicht im Verletzungsartenverfahren (VAV) und im Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). In diesen Fällen erfolgt die Verlegung in ein zugelassenes Krankenhaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr. 

 

Kniegelenk-Verletzungen (SAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
7.8  VAV

Gelenkbetreffende Brüche des körperfernen Oberschenkels

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit

Kommentierunghttps://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Hierunter sind Knochenbrüche zu verstehen, bei denen das Kniegelenk betroffen ist.  

7.8 SAV

Gelenkbetreffende Brüche des körperfernen Oberschenkels bei

  • Typ B3 oder C3 der AO-Klassifikation                  
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.

Kommentierunghttps://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

 

Für die spezielle Frage des Gelenkersatzes gilt Folgen- des:
Die Indikation für einen Kniegelenkersatz in der Akutbe- handlung ist extrem selten und nur beim älteren Men- schen mit nicht mehr rekonstruierbarem Schienbeinkopf- oder kniegelenknahem Oberschenkelbruch indiziert, diese sind dann wieder zum großen Teil hier oder unter 7.11 (S) einzuordnen.

7.9 VAV

Instabilitäten des Kniegelenks

bei Verletzungen des vorderen Kreuzbands (Subluxation),

in Kombination mit

  • Seitenbandverletzung
  • Knorpelverletzung
  • Meniskusverletzung.

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Eine unvollständige Kniegelenksverrenkung (Subluxation - Gelenkflächen liegen, zumindest teilweise, noch anei- nander) mit knöcherner vorderer Kreuzbandruptur und z.B. Seitenbandverletzung fällt unter diese Ziffer.

7.10 SAV

Verletzungen des hinteren Kreuzbands,

Kniegelenksverrenkungen mit Rupturen von mehreren Bandstrukturen

oder knöchernen Begleitverletzungen. 

 

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Eine unvollständige Kniegelenksverrenkung (Subluxa- tion) mit knöcherner vorderer Kreuzbandruptur und z.B. Seitenbandverletzung fällt unter Ziffer 7.9 (V).
Eine vollständige Kniegelenksverrenkung (Luxation - Gelenkflächen haben keinen Kontakt mehr) mit Rupturen von mehreren Bandstrukturen, z.B. Ruptur des Kreuz- und Innenbandes, fällt unter diese Ziffer.

             

7.11 VAV

Brüche des körpernahen Unterschenkels mit Gelenkbeteiligung

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit  

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Hierunter sind Schienbeinkopfbrüche mit Gelenkbeteiligung bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit zu verstehen.

7.11 SAV

Brüche des körpernahen Unterschenkels mit Gelenkbeteiligung bei

  • Typ B3 und C der AO-Klassifikation
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Für die spezielle Frage des Gelenkersatzes gilt Folgendes:
Die Indikation für einen Kniegelenkersatz in der Akutbehandlung ist extrem selten und nur beim älteren Menschen mit nicht mehr rekonstruierbarem Schienbeinkopf- oder kniegelenknahem Oberschenkelbruch indiziert, diese sind dann wieder zum großen Teil unter 7.8 (S) oder hier einzuordnen.

                 

7.12 VAV

Brüche der Kniescheibe.

Traumatische Verrenkung der Kniescheibe mit Knorpel-Knochen-Abbrüchen

bei bestehender oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.

 

 

Info

AO-Klassifikation wikipedia.org/AO-Klassifikation

https://www2.aofoundation.org


 

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.  Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 


 

Ohne Gewähr. 

Komplikationen - Infektionen

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren

 

11.1  SAV

Infektionen /Infektiöse Komplikationen wie z.B.

  • systemische Infektionen, Sepsis oder Organversagen vor allem bei Indikation zu Organersatzverfahren
  • tiefgehende oder ausgedehnte oder fortschreitende postoperative Infektionen sowohl nach offenen wie auch nach geschlossenen Verletzungen, auch bei Verdacht
  • tiefgehende oder ausgedehnte oder fortschreitende postoperative Infektionen des Implantats, auch bei Verdacht
  • tiefgehende oder ausgedehnte oder fortschreitende postoperative Infektionen bei Osteitis, auch bei Verdacht
  • tiefgehende oder ausgedehnte Infektionen an der Hand (siehe auch 8.7 (S))
  • neu auftretende oder weitergehende Infektionen nach Verletzungen der Ziffern 1 bis 10 bei Nachweis von multiresistenten Keimen (z. B. MRE, MRSA, MRGN). 

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Erläuterung zu den Begrifflichkeiten

„Infektionen“ und „Entzündungen“ haben im Zusammenhang des VAV den gleichen Stellenwert.
Infektion bezeichnet das Eindringen von Krankheitserregern (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) in einen menschlichen Organismus sowie ihre Ansiedlung und Vermehrung. Entzündung ist die Abwehrreaktion des Organismus auf innere oder äußere Reize (z.B. Mikroorganismen, Druck, Fremdkörper, Strahlung).

Tiefgehend: von einer tiefgehenden Infektion oder Entzündung ist auszugehen, wenn tiefer gelegene Körperbereiche betroffen sind. Dies ist der Fall, wenn die Unterhautgrenze (Subcutis) überschritten wird (z. B. bei der Fasziitis oder ei- ner Infektion und entzündlichen Veränderung von Muskelan- teilen).

Ausgedehnt: eine Infektion ist als ausgedehnt anzusehen, wenn sie die anatomische Region der primären Entstehung überschreitet (z.B. Finger -> Hohlhand, Lymphangitis als sichtbarer roter Streifen am Unterarm bei einer Infektion nach einer Schnittverletzung an der Hand).
Fortschreitend: von einer fortschreitenden Infektion ist auszugehen, wenn es innerhalb von Stunden bis Tagen (mit und ohne Therapie) zu einer klinischen Verschlechterung (zunehmende Funktionseinschränkung) und / oder zu einem Anstieg der laborchemischen Entzündungsparameter (z.B. Leu- kozyten, CRP, etc.) kommt.

Bei dem Nachweis von multiresistenten Keimen geht es nicht um die Besiedlung, sondern um die aufgetretene Infektion.

      

 

 

INFO:

In Ziffer 11 werden Komplikationen beschrieben, die sowohl innerhalb der ersten vier Monate nach dem Unfall als auch später im Behandlungsverlauf auftreten können. Treten Komplikationen nach Ziffer 11 auf, sind diese zu jedem Zeitpunkt als SAV-Verletzungen zu behandeln.

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jspDort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr. 

 

Komplikationen - bei Kindern - SAV/VAV

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren

 

11.4 SAV

Verletzungs-Folgezustände beim Kind wie z. B.

  • Gelenkeinsteifung insbesondere am Ellenbogen,
  • Fehlstellungen oder Wachstumsstörungen nach Schädigungen der Wachstumsfugen
  • Beinlängendifferenzen nach Frakturen an den unteren Extremitäten.
 

Info

In Ziffer 11 werden Komplikationen beschrieben, die sowohl innerhalb der ersten vier Monate nach dem Unfall als auch später im Behandlungsverlauf auftreten können. Treten Komplikationen nach Ziffer 11 auf, sind diese zu jedem Zeitpunkt als SAV-Verletzungen zu behandeln.


 

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


 
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jspDort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

 Ohne Gewähr. 

Komplikationen - Revisionseingriffe SAV/VAV

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren

 

11.3  SAV

Notwendigkeit ausgedehnter und aufwändiger Revisionseingriffe z. B. bei

− schmerzhaften oder funktionsbehindernden Fehlstellungen oder Instabilitäten

− unzureichender Osteosynthese

− notwendiger Knochenaufbau nach Osteitis

− posttraumatisch aufgetretenen oder iatrogenen Gefäß- oder Nervenläsionen

− Knochenheilungsstörung oder Pseudarthrosenbildung

− Knickbildung der Wirbelsäule insbesondere bei neurologischen Ausfällen

− Fehlheilung oder Deformitäten des Beckenrings

− schmerzhaften oder funktionsbehindernden Gelenkveränderungen

− Wiederherstellungseingriffen für die Funktionsfähigkeit der Hand wie Nerventransplantation, Sehnentransfer

 

Kommentierunghttps://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

 

Mit Revisionseingriff ist die Notwendigkeit einer operativen Korrektur einer zuvor erfolgten konservativen oder operativen Behandlung gemeint; diese müssen zudem ausgedehnt und aufwändig sein.

Beispiele hierfür wären: • Endoprothetik

  • Erforderliche Versorgung mit körpereigenen oder

    körperfremden Transplantationen, z.B. auch Lap- penplastiken, Nerventransplantationen, Sehnen- interponate, Bandplastiken

  • Behandlung von Infekt-Situationen

  • die Versorgung von periprothetischen und Peri-

    implantat-Frakturen

  • Postoperative Achs-Korrekturen.

    Eine Steuerung dieser manchmal schon lange zurücklie- genden Arbeitsunfälle gelingt nur, wenn der Unfallversi- cherungsträger auch eine Handhabe dazu hat, und diese wurde durch die Ziffer 11 geschaffen.

 

 

INFO:

In Ziffer 11 werden Komplikationen beschrieben, die sowohl innerhalb der ersten vier Monate nach dem Unfall als auch später im Behandlungsverlauf auftreten können. Treten Komplikationen nach Ziffer 11 auf, sind diese zu jedem Zeitpunkt als SAV-Verletzungen zu behandeln.

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, und insbesondere bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren beteiligten Krankenhaus zu erfolgen.


 
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jspDort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr. 

Komplikationen - Schmerzsyndrome SAV/VAV

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren

 

11.5  SAV

Spezielle Komplikationen und Unfallfolgen wie z. B.

  • Chronische Schmerzsyndrome mit der Notwendigkeit einer besonderen (z. B. schmerzmedizinischen oder handchirurgischen) Behandlung oder bei der Notwendigkeit zur Abklärung
  • Komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS)
  • Phantomschmerzen nach Amputationen
  • Schmerzen nach Nervenverletzungen.

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Der letzte Spiegelstrich (Schmerzen nach Nervenverlet- zungen) bezeichnet eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Definition wie die vorherigen Spiegelstriche (CRPS und Phantomschmerz nach Amputation) und bezieht sich auf eine chronische Schmerzsituation, die über 4 Monate hinausgeht.

 

 

INFO:

In Ziffer 11 werden Komplikationen beschrieben, die sowohl innerhalb der ersten vier Monate nach dem Unfall als auch später im Behandlungsverlauf auftreten können. Treten Komplikationen nach Ziffer 11 auf, sind diese zu jedem Zeitpunkt als SAV-Verletzungen zu behandeln.


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jspDort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 


Ohne Gewähr. 

Komplikationen - Weichteildefekte SAV/VAV

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren

 

11.2  SAV

Defektheilung des Weichteilmantels

mit instabiler Narbenbildung,

Funktionsbehinderungen

oder gestörter Ästhetik nach Weichteiluntergang

mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln (z. B. nach Kompartmentsyndromen).

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Eine instabile Narbe ist eine Narbe, die immer wieder aufbricht oder die schlecht abheilt oder die aus leicht verletzlichem Gewebe besteht. Voraussetzung dafür ist die Defektheilung des Weichteilmantels.

Die Funktionsbehinderungen müssen erheblich sein und die berufliche/schulische oder soziale Teilhabe beeinträchtigen.
Mit einer gestörten Ästhetik ist eine entstellende Ästhetik gemeint.

 

 

INFO:

In Ziffer 11 werden Komplikationen beschrieben, die sowohl innerhalb der ersten vier Monate nach dem Unfall als auch später im Behandlungsverlauf auftreten können. Treten Komplikationen nach Ziffer 11 auf, sind diese zu jedem Zeitpunkt als SAV-Verletzungen zu behandeln. 

Alle schweren und unter 1(V) und 1(S) genannten hochgradigen Weichteilschädigungen (z. B. nach Gustillo Grad II / III für offene Weichteilschädigungen oder nach Tscherne Grad III für geschlossene Weichteilschäden oder Verbrennungswunden) sind fotografisch akut und im Verlauf zu dokumentieren.


In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV. 

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jspDort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr. 

Mehrere Röhrenknochen betroffen SAV/VAV

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
6.8 VAV

Brüche mehrerer Röhrenknochen an einer Extremität bei gegebener oder abzuklärender Operationsbedürftigkeit

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Gemeint sind Brüche an ein und derselben Extremität. Beispiel: Bruch Oberarmknochen rechts und Mittelhand- knochen rechts mit gegebener oder abzuklärender OP- Notwendigkeit eines dieser Brüche.

Siehe auch Ziffer 6.4 (V)

 

        

6.8 SAV

Vorgenannte Brüche mehrerer Röhrenknochen bei

  • komplexen Bruchformen entsprechend Typ C der AO-Klassifikation
  • hochgradiger Weichteilschädigung
  • Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln
  • Muskelkompressionssyndromen (Kompartmentsyndromen).

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Der Begriff „Komplexe Bruchformen" setzt voraus, dass mindestens zwei Brüche nach Typ C vorliegen. Erläuterungen und Poster zu der AO-Klassifikation für Er- wachsene und Kinder finden Sie hier:https://classification.aoeducation.org/

 

 

INFO:

AO-Klassifikation 

aofoundation.org


In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.

Nervenverletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
3.1  SAV Verletzungen des Rückenmarks.               
3.2 SAV

Verletzungen der Nervenwurzeln oder der großen Nervengeflechte 

des Armes  
oder des Beines

mit entsprechendem Funktionsausfall.  

 

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Hierunter sind im Regelfall Verletzungen zu zählen, die Lähmungserscheinungen bewirken, die eine weitere spe- zifische neurologische Diagnostik oder eine neurochirurgi- sche Abklärung erforderlich machen.

Die leichte Schädigung ohne Lähmungserscheinungen ist nicht darunter zu fassen.

        

3.2 SAV

Rekonstruktionsbedürftige Verletzungen der Stammnerven
 

− des Armes (Nervus radialis, Nervus medianus, Nervus ulnaris), siehe auch Ziffer 8
− des Beines (Nervus ischiadicus, Nervus femoralis)

einschließlich des Unterschenkels (Nervus peronaeus, Nervus tibialis).

8.4  SAV

Verletzungen der Stammnerven und der funktionell bedeutsamen Nerven

  • Nervus medianus
  • Nervus ulnaris
  • Ramus profundus
  • Nervus radialis
  • Fingernerven z. B. in der Greifzone des Daumens, des Zeigefingers oder der Außenseite des Kleinfingers.

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Gemeint sind die Fingernerven N1 bis N4 und N10. Die Fingernerven N1 und N2 bezeichnen die Hauptnerven- stränge des Daumens an der Speichen- und Ellenseite. Die Fingernerven N3 und N4 bezeichnen die Hauptner- venstränge des Zeigefingers an der Speichen- und Ellen- seite. Der Fingernerv N10 ist der Fingernervenstrang des Kleinfingers in Verlängerung des Kleinfingerballens.

Die Verletzung von nur einem der genannten „Fingerner- ven“ reicht aus.

Amputationsverletzungen singulärer Fingerendglieder sind nicht nach 8.4/ 8.5/ 8.6 dem SAV zuzuordnen.

 

 

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.


Ohne Gewähr. 

Oberarm-Verletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
 
6.3  VAV

Brüche des Oberarmes bei

− Mehrteilebruch entsprechend Typ C der AO-Klassifikation


− Etagenfrakturen bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.           

6.3 SAV

Brüche des Oberarmes bei


− Gefäßverletzung


− Nervenverletzung


− hochgradiger Weichteilschädigung.  

 

 

INFO:
 
AOK-Klassifikation aofoundation.org
 

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr. 

Oberarmkopf-Verletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
7.5  VAV

Verrenkungen oder Verrenkungsbrüche des Schultergelenkes, mehrfragmentäre Brüche des Oberarmkopfes bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit, insbesondere bei

  • traumatischer Ruptur der Rotatorenmanschette
  • instabilen Verletzungsformen mit Abriss der Gelenklippe
  • knöchernen Begleitverletzungen (Hill-Sachs-Läsion, Bankart-Läsion).        
7.5 SAV

Verrenkungsbrüche des Schultergelenkes oder Brüche des Oberarmkopfes bei

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung
  • gegebener oder abzuklärender Indikation zum Gelenkersatz.
 

 

INFO:

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


 
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.

Oberschenkel-Verletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
6.5  VAV

Hüftgelenknahe Brüche des Oberschenkels.                

6.5 SAV

Brüche des Oberschenkelschafts bei

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung
  • Kombination mit Gelenkfrakturen hüftgelenknah (siehe auch Ziffer 6.5 (V) und 6.5 (S)) oder das Kniegelenk betreffend (siehe auch Ziffer 7.8 (V) und 7.8 (S)).    
6.6 VAV

Brüche des Oberschenkelschafts bei gegebener oder abzuklärender Operations- notwendigkeit.

6.6 SAV

Brüche des Oberschenkelschafts bei

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung
  • Kombination mit Gelenkfrakturen hüftgelenknah (siehe auch Ziffer 6.5 (V)

und 6.5 (S)) oder das Kniegelenk betreffend (siehe auch Ziffer 7.8 (V) und 7.8 (S)).

7.8 VAV

Gelenkbetreffende Brüche des körperfernen Oberschenkels bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.

7.8 SAV

Gelenkbetreffende Brüche des körperfernen Oberschenkels bei

  • Typ B3 oder C3 der AO-Klassifikation
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
 

 

INFO:
 
 

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


 
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr. 

Paarige oder Mehrfachverletzungen der Extremitäten (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletztenartenverfahren
10.2  SAV

Kombinationsverletzungen oder Verletzungskonstellationen, die z. B.

  • zwei oder mehr Extremitäten mit Ausprägung entsprechend VAV betreffen
  • keine Belastungsfähigkeit simultan beider unterer Extremitäten zulassen
  • im weiteren Verlauf einen erheblich erhöhten Rehabilitationsaufwand erwarten lassen. 

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Die simultane Belastungsunfähigkeit beider unterer Extre- mitäten ist gegeben, wenn beide untere Extremitäten ent- lastet werden müssen (Rollstuhl-Mobilisation).

 

INFO

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Die Behandlung einer vital bedrohlichen Verletzung (z. B. Milzzerreißung) oder einer hoch dringlich zu versorgenden Verletzung (z.B. Muskelkompressionssyndrom) hat selbstverständlich Vorrang vor den Regelungen der Vorstellungspflicht im Verletzungsartenverfahren (VAV) und im Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). In diesen Fällen erfolgt die Verlegung in ein zugelassenes Krankenhaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr. 

Polytrauma, Sepsis, Organversagen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 01.07.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
10.1 VAV Schwere Verletzungen und Verletzungskombinationen (Polytrauma) mit einem Injury Severity Score (ISS) zwischen 16 und 24.
10.1 SAV

Schwerste Verletzungen und Verletzungskombinationen (Polytrauma) bei

  • bei Erwachsenen mit ISS ab 25
  • bei Kindern mit ISS ab 16. Verläufe mit Sepsis oder Organversagen insbesondere bei Indikation zu Organersatzverfahren (siehe auch Ziffer 11).

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Ein ISS (Injury Severity Score) ab 25 liegt i.d.R. vor, wenn in mindestens 3 Körperregionen ernste Verletzungen vor- liegen.
Wenn in diesen Fällen im D-Bericht der ISS nicht angege- ben ist, empfiehlt es sich, den ISS bei dem D-Arzt bzw. der D-Ärztin zu erfragen.

10.4 SAV

Kombinationen von Verletzungsformen (Ausprägung entsprechend VAV)

mit bestehenden Erkrankungen oder Störungen,

die den Heilverlauf oder die Rehabilitation erheblich beeinflussen

wie z. B. schwerwiegende Vorerkrankungen kardialer oder pulmonaler Genese, Störungen des Sehens.

 

 

INFO:

wikipedia zu injury severity score.wikipedia.org/Injury_Severity_Score

wikipedia.org/Sepsis


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 
Die Behandlung einer vital bedrohlichen Verletzung (z. B. Milzzerreißung) oder einer hoch dringlich zu versorgenden Verletzung (z.B. Muskelkompressionssyndrom) hat selbstverständlich Vorrang vor den Regelungen der Vorstellungspflicht im Verletzungsartenverfahren (VAV) und im Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). In diesen Fällen erfolgt die Verlegung in ein zugelassenes Krankenhaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Ohne Gewähr.

Schädel und Hirn-Verletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
4.1  VAV

Gedeckte Schädel-Hirn-Verletzungen mit mittelschwerer Ausprägung klinisch ab SHT Grad II (GCS<13),

alle traumatisch bedingten strukturellen Veränderungen oder Blutungen in bildgebenden Verfahren.

 

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

 

Auch neurologisch geringfügig auffällige oder unauffällige Personen (GCS > 12) mit traumatisch bedingten struktu- rellen Schäden oder Blutungen sind hierunter zu fassen.

Gedeckte mittelschwere Schädel-Hirn-Verletzungen mit einer wesentlichen Verschlechterung gelten als schwere Schädel-Hirn-Verletzungen und sollten der Ziffer 4.2 (S) zugeordnet werden.

Wenn aber die mittelschwere SH-Verletzung mit einer der genannten Verschlimmerungen nicht einem SAV-Kran- kenhaus zugeführt wurde, kann dies nicht zu Ungunsten des Krankenhauses bzw. der D-Ärztin oder des D-Arztes ausgelegt werden, da nach dem aktuell gültigen Verlet- zungsartenverzeichnis korrekt gehandelt wurde. In der nächsten Fassung des Verletzungsartenverzeichnisses wird der Text korrigiert.

       

4.2 SAV

Alle offenen Verletzungen mit Hirnbeteiligung,

alle schweren Schädel-Hirn- Verletzungen mit

  • substantiell lokalisierter Hirnverletzung
  • diffus-axonaler Hirnverletzung
  • intrakranieller Blutung
  • wesentlicher Verschlechterung im Verlauf.


Brüche des Gehirnschädels bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.

 

Kommentierung:

Eine „schwere Schädel-Hirn-Verletzung“ liegt ab einem GCS < 9 vor.

Als eine wesentliche Verschlechterung im Verlauf können zum Beispiel der Verlust der Ansprechbarkeit, Zeichen ei- nes steigenden Hirndrucks, Vigilanz-Verlust, Krampfanfall oder Beatmungsnotwendigkeit angesehen werden, es sei denn, diese sind nicht durch die Unfallverletzung bedingt.

   

9.1 VAV

Brüche des Gesichtsschädels bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.

9.1 SAV

Vorgenannte Brüche des Gesichtsschädels bei

  • starker Verschiebung (z.B. Okklusionsstörung)
  • hoher Komplexität (z.B. beidseitige Kieferfraktur, panfaziale Fraktur)
  • hochgradiger Weichteilschädigung (z.B. Verletzung des Tränenkanals, Verletzungen mehrerer Gesichtsanteile, Amputationen von Gesichtsanteilen). 

Kommentierung:

Ein abgerissenes Ohr gilt als Amputation von Gesichtsanteilen.

 

 

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf
 

Erläuterungen zur Unterteilung von SHT-Verletzungen siehe auch https://uv-net.dguv.de/workflows/workflows-zu- leistungen/workflow-schaedel-hirn-trauma-(sht)/haupt- workflow-sht/index.jsp.
Informationen zu dem Versorgungsablauf bei Schädel- Hirn-Verletzungen und zu den Anforderungen an die me- dizinische und rehabilitative Behandlung der Betroffenen werden in den Qualitätsstandards der gesetzlichen Unfall- versicherung zu Schädel-Hirn-Verletzungen beschrieben.


In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr

Schulterverletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
7.2  SAV

Verrenkungen des Brustbein-Schlüsselbein-Gelenkes

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit                 

7.3 VAV Verrenkungen und Brüche des Schultereckgelenkes bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit        
7.4 SAV Brüche des Schulterblattes mit und ohne Gelenkbeteiligung bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit        
7.5 VAV

Verrenkungen oder Verrenkungsbrüche des Schultergelenkes,

mehrfragmentäre Brüche des Oberarmkopfes

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit,

insbesondere bei

  • traumatischer Ruptur der Rotatorenmanschette
  • instabilen Verletzungsformen mit Abriss der Gelenklippe
  • knöchernen Begleitverletzungen (Hill-Sachs-Läsion, Bankart-Läsion).

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Der einfache Riss der Rotatorenmanschette ohne Verrenkung und ohne Verrenkungsbruch ist dem DAV zuzuordnen, unabhängig von einer möglichen Operationsnotwendigkeit.

Die drei Spiegelstriche beziehen sich auf Fälle, in denen eine Verrenkung oder ein Verrenkungsbruch des Schul- tergelenks vorliegt.

         
7.5 SAV

Verrenkungsbrüche des Schultergelenkes oder Brüche des Oberarmkopfes bei

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung
  • gegebener oder abzuklärender Indikation zum Gelenkersatz.

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Alte Verletzungen der Rotatorenmanschette, bei der eine Schulter-TEP indiziert ist, sind der Ziffer 11.3 (schmerz- hafte und funktionsbehindernde Gelenkveränderungen) zugeordnet.

 

 

INFO:

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


 
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.

Ohne Gewähr.

Schlüsselbein-Verletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
 
6.2  VAV

Brüche des Schlüsselbeines

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit mit

  • komplexer Bruchform entsprechend Typ C der AO-Klassifikation
  • endständiger körpernaher oder körperferner Lokalisation.
        
6.2 SAV

Brüche des Schlüsselbeins bei

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
 

 

INFO:

aotrauma.aofoundation.org


In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


 
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.

Ohne Gewähr.

Sprunggelenks- und Fersenbein-Verletzungen(SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
7.13  VAV Brüche des körperfernen Schienbeines mit Gelenkbeteiligung bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit
7.13 SAV

Brüche des körperfernen Schienbeines mit Gelenkbeteiligung bei

  • Typ C der AO-Klassifikation
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung                
7.14 VAV

Brüche des Außenknöchels/Wadenbeins oder Verrenkungen der Knöchelgabel bei

  • Riss des Zwischenknochenbandes (Typ Weber C, Typ B3 und C der AO-Klassifikation)
  • verschobenem Abriss des Volkmann'schen Dreiecks
  • Riss des Deltabandes − Bruch des Innenknöchels

Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Der 1. Spiegelstrich beschreibt auch die isolierte Syndesmosen-Verletzung.

Wie generell, reicht es auch hier aus, wenn eine der mit Spiegelstrich aufgeführten Bedingungen erfüllt ist, damit die Ziffer anzuwenden ist.

     

7.14 SAV

Brüche des Außenknöchels/Wadenbeins oder Verrenkungen der Knöchelgabel bei

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
7.15 VAV Brüche oder Verrenkungen am Fuß bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit
  • des Sprungbeins
  • des Fersenbeins
  • der Fußwurzel einschließlich instabiler Verletzungen der Lisfranc-Gelenkreihe.
     
7.15 SAV

Vorgenannte Verletzungen bei

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradigem Weichteilschaden
  • Fersenbeinfraktur mit komplexer Bruchform (Sanders III/IV).

Sprungbeinfraktur mit komplexer Bruchform (Hawkings II bis IV).

 

 

INFO:
 
 
 
 
 

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

 Ohne Gewähr. 

Unterarm-Verletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
6.4  VAV

Brüche des Unterarmes (Elle und Speiche kombiniert oder einzeln)

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit bei

  • Mehrteilebruch entsprechend Typ C der AO-Klassifikation
  • Etagenbruch
  • Gelenkbeteiligung insbesondere Monteggia, Galeazzi oder Essex-Lopresti (siehe auch Ziffer 7).
6.4 SAV

Brüche des Unterarmes bei

  • Gefäßverletzungen
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.       
8.5 SAV

Gefäßverletzungen an Fingern, Hand oder Unterarm

mit akuten oder drohenden Ernährungsstörungen,

auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit.

   
INFO:
 
AO-Klassifikaton 
 

Etagenbruch oder Stückfraktur: doppelter Bruch des gleichen Knochens. 
In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

 
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.  

Ohne Gewähr.

Unterschenkel-Verletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
 
6.7 VAV

Brüche des Unterschenkels

(Schienbein isoliert oder in Verbindung mit dem Wadenbein)

bei

  • Mehrteilebruch entsprechend Typ C der AO-Klassifikation
  • Etagenbruch
  • Gelenkbeteiligung (siehe auch Ziffer 7).        
6.7 SAV

Brüche des Unterschenkels bei

  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.               
7.11 VAV

Brüche des körpernahen Unterschenkels mit Gelenkbeteiligung

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.

7.11 SAV

Brüche des körpernahen Unterschenkels mit Gelenkbeteiligung

bei

  • Typ B3 und C der AO-Klassifikation
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
 

 

INFO
 
AO-Klassifikation wikipedia.org
 

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.

Ohne Gewähr.

Venenverletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018

VAV=Verletzungsartenverfahren

SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
2.1  VAV Durchtrennungen, Zerreißungen oder andere akute traumatische Schädigungen insbesondere mit Verschlüssen der großen Gefäße des Körperstammes, der Transportarterien an einer Extremität einschließlich des Unterschenkels (Hand und Unterarm siehe Ziffer 8) sowie der großen Begleitvenen proximal von Ellenbogen oder Kniegelenk.   
 

 

INFO:
In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.

Ohne Gewähr.

Vorerkrankungen, die die Reha besonders komplizieren (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
10.4  SAV

Kombinationen von Verletzungsformen

(Ausprägung entsprechend VAV)

mit bestehenden Erkrankungen oder Störungen, die den Heilverlauf oder die Rehabilitation erheblich beeinflussen wie z. B. schwerwiegende Vorerkrankungen kardialer oder pulmonaler Genese, Störungen des Sehens.

 

 

INFO:
In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen.

Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.
Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.

Weichteilverletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2022
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
1.5 VAV

Ausgedehnte offene oder geschlossene Weichteilabhebungen 

(Decollement) mit  akuten odedrohenden Ernährungsstörungen.                    

1.5 SAV

Vorgenannte Weichteilverletzungen bei   

  • gegebener bzw. abzuklärender Notwendigkeit einer Lappenplastik  
  • tiefgehenden, ausgedehnten oder fortschreitenden Entzündungen  
  • Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln im  Verlauf.                    
 

 

INFO:
In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen.

Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.

Alle schweren und unter 1(V) und 1(S) genannten hochgradigen Weichteilschädigungen (z. B. nach Gustillo Grad II / III für offene Weichteilschädigungen oder nach Tscherne Grad III für geschlossene Weichteilschäden oder Verbrennungswunden) sind fotografisch akut und im Verlauf zu dokumentieren. Weiteres siehe Kommentierung https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf

Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp und Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 
 
Ohne Gewähr

 

Wirbelsäulen-Verletzungen (SAV/VAV)

Katalog-Nummer 1.7.2018
VAV=Verletzungsartenverfahren
SAV=Schwerstverletzungsartenverfahren
 
   
3.1 SAV Verletzungen des Rückenmarks
9.2  VAV

Wirbelbrüche mit Fehlstellung oder Instabilität

bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit

(Typ A2, A3, A4, B und C der neuen AO-Klassifikation).

9.2 SAV

Wirbelbrüche bei

  • neurologischen Ausfällen
  • Notwendigkeit der Rekonstruktion der vorderen Säule an unterer HWS (C3-C7), BWS, LWS.

Verletzungen der oberen Halswirbelsäule (Segmente C0-C2/C3) bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.        

 

 

INFO:

In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV.


Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind. 

Ohne Gewähr.

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