Eigenwirtschaftlich

 
sind Tätigkeiten, die aus Gründen (bzw. einer Handlungstendenz) verrichtet werden, die dem privaten persönlichen Lebensbereich, nicht aber der an sich versicherten betrieblichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Für Unfälle infolge einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
siehe Innerer Zusammenhang
 
Handlungstendenz
 
Gespaltene Handlungstendenz
 
Gemischte Tätigkeit
 
Verrichtung einer unfallversicherten Tätigkeit
 
Schutzbereich und Schutzzweck
 

 

 

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