als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung
dazu Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4rmschwerh%C3%B6rigkeit
Die Berufskrankenheitenverordnung führt in der Anlage 1 die "Lärmschwerhörigkeit" unter Ziffer 2301 auf. Weitere Voraussetzungen führt der Verordnungsgeber nicht auf.
Merkblatt http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Merkblatt-2301.pdf.
Zur Begutachtung und MdE-Bemessung siehe Königsteiner Merkblatt
Nach Brusis in Trauma und Berufskrankheit 1 - 2006:
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