Bedeutung in der gesetzlichen Unfallversicherung
neuer Begriff anstelle Gelegenheitsursache?
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158627
"In der gesetzlichen Unfallversicherung muss eine versicherte Verrichtung, die iS der "conditio-Formel" eine erforderliche Bedingung des Erfolges (stets neben anderen Bedingungen) war, darüber hinaus in einer besonderen tatsächlichen (und rechtlichen - dazu unter bb) Beziehung zu diesem Erfolg stehen (so schon GS RVA vom 26. 2. 1914, AN 1914, 411 [2690]).
Sie muss Wirkursache des Erfolges gewesen sein, muss ihn tatsächlich mitbewirkt haben und darf nicht nur eine (bloß im Einzelfall nicht wegdenkbare) zufällige Randbedingung gewesen sein."
siehe auch
www.amazon.de (für kindle)
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