Pkw-Fahrkostenpauschale

 

Fahrkosten wegen der Heilbehandlung

(Regelung ab 05.08.2009 (§ 53 Absatz 4 SGB IX) gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__73.html
 
Bei Benutzung eines privaten Pkw für Fahrten zur Heilbehandlung erstattet die gesetzliche Unfallversicherung ab 05.08.2009 entsprechend § 5 des Bundesreisekostengesetzes 0,20 EURO je gefahrenen Kilometer.
 
 

Fahrkosten zur Heilbehandlung online berechnen:


Hier können Sie ein Beispiel für eine Reisekostenpauschale (bei Pkw-Nutzung) rechnen.

Geben Sie bitte ein:

Gefahrene Kilometer Hin- und Rückfahrt zusammen---       km

 
Sie werden voraussichtlich über einen längeren Zeitraum noch regelmäßig zur Heilbehandlung fahren müssen und es fällt Ihnen schwer das vorzufinanzieren? Dann beantragen Sie doch ein persönliches Budget oder einen Vorschuss.

siehe auch Reisekosten

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