des schädigenden Unternehmers: siehe § 104 SGB VII
zum Gesetzestext http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/_104.html
anderer im Unternehmen tätiger Personen: siehe § 105 SGB VII
zum Gesetzestext http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/_105.html
siehe auch Bindungswirkung
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