Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Sozialrechtsprechung definiert Krankheit ...als einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der Behandlungsbedürftigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

siehe auch 

KrankheitsanlageBeginn des Verletztengeldanspruchs

 
 
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