Schadensanlage

Bedeutung für die gesetzliche Unfallversicherung
Eine Schadensanlage ist ein z. B. laborchemisch oder bildgebend nachweisbarer regelwidriger Körperzustand, der jedoch beschwerdefrei bzw. symptomlos bleibt. Es handelt sich um eine konkurrierende oder ausschließliche Ursache eines Gesundheitsschadens, beruhend auf einer degenerativen Veränderung oder andersgearteten Vorschädigung. Die Schadensanlage muss hinsichtlich ihrer Art und Ausprägung sowie Ansprechbarkeit voll bewiesen sein.
Siehe auch
Gesundheitsschaden
 
Ursache
 
Beweis
 
Vorschaden und MdE 
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