Schmerzensgeld ist in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht als Leistung vorgesehen. Allerdings hat die in der gesetzlichen Unfallversicherung gewährte Verletztenrente eine dem zivilrechtlichen Schmerzensgeld vergleichbare immaterielle Funktion.
Denn in 90 Prozent aller Fälle wird die Verletztenrente zusätzlich zum bisherigen Einkommen ausgekehrt.
Molkentin sieht darin eine sinnwidrige Proportion, weil viele Leicht- und Mittelschwerverletzte weiter ihr volles Arbeitsentgelt beziehen, wodurch die Verletztenrente praktisch allein die Funktion des immateriellen Schmerzensgeldes hat. Bei den Schwerstverletzten, die nicht mehr im Arbeitsleben stehen können, muss die Rente gerade den wirtschaftlichen Erwerbsschaden ausgleichen (DGUV-Forum 2/09, 26).