Sterbevierteljahr

Witwenrente vgl § 65 SGB VII


- Gesetzestext http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__65.html
...
(Absatz 2)

Die Rente beträgt
1.
zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist,
...
 
siehe auch 
Witwen- und Witwerrente
 
Witwen- oder Witwerrente  selbst berechnen
 
Hinterbliebenenleistungen
 
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