In Übereinstimmung mit der unfallmedizinischen Literatur ist davon auszugehen, dass eine Schulterprellung wegen des knöchernen Schutzes der Schulterhöhe und des Muskelmantels grundsätzlich nicht geeignet ist, eine - gesunde - Supraspinatussehne zu zerreißen, so dass es bereits an der naturwissenschaftlichen Kausalität fehlen kann.
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.03.2008 - L 1 U 2511/07 -
Siehe auch Rotatorenmanschettendefekt