Hier können Sie die Verletztenrente
selbst berechnen. |
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Geben Sie bitte ein: |
Die Rente richtet sich nach der
Minderung der Erwerbsfähigkeit
und dem
Jahresarbeitsverdienst - JAV -
§ 56 SGB VII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html
In den meisten Fällen wird nur eine Teilrente gezahlt.
Die Teilrente
nach einer geringeren MdE
(Minderung der Erwerbsfähigkeit)
als 100 %
ergibt sich aus dem Verhältnis
der MdE zur
Vollrente (100%).
Die Vollrente beträgt
2 Drittel des JAV.
Die rentenberechtigende MdE muss über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus bestanden haben.
Eine laufende Unfallrente wird monatlich gezahlt
und ist am Ende des Monats fällig.
Laufende Renten werden angepasst.
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Falls Sie das Pdf-Format bevorzugen:Rente nach Arbeitsunfall– kurz erklärt im Pdf-Format |
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