EAP

besondere physikalische Therapie als Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung

Erweiterte ambulante Physiotherapie

siehe dazu die Informationen des Landesverbände des DGUV:


(Anforderungen an die Institute, Handlungsanleitung, Verzeichnis der Einrichtungen...)

http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/eap/index.jsp

Die EAP stellt nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.02.2010 (B 1 KR 23/09 R) keine ärztliche Behandlung oder Versorgung mit Heilmitteln dar, sondern fällt unter die ambulante medizinische Rehabilitation.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=129790

Die EAP ist aus dem Bedarf der gesetzlichen UV nach "intensivierter" Reha im Anschluss an die Akutbehandlung erwachsen.
 
EAP ist eine über Physiotherapie/Krankengymnastik, Massage und Elektrotherapie hinausgehende Maßnahme, eine um medizinische Trainingstherapie ergänzte Kombination von auf den Einzelfall abgestellten Leistungen, die der "Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten dient. 
 
Sie wird in besonders geeigneten Reha-Zentren erbracht, die spezielle, von den UV-Trägern vorgegebene personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen.

siehe auch Medizinische Rehabilitation

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