Private Unfallversicherung – Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung

Was man an einer Versicherung hat, merkt man erst, wenn man sie braucht. Die nachstehende Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit, dafür ist der Versicherungsmarkt zu vielgestaltig. Andere Seiten vergleichen die versprochenen Leistungen und die Beitragshöhe - ich muss und will nichts verkaufen, nur eine Orientierungshilfe geben gemessen an dem, was in der gesetzlichen Unfallversicherung Standard ist.( Profis in Rehabilitation vs Kaufleute?).

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert auch Berufskrankheiten, eine Leistung, die in der privaten Unfallversicherung nicht versicherbar ist. Sie arbeitet nicht mit dem Ziel maximale Gewinne zu erlösen, sondern legt jeweils nur die tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder um.

Sachverhalt Gesetzliche Unfallversicherung Private Unfallversicherung

Beratung Gesetzliche Pflicht; psychologische Akutintervention bei schweren psychisch belastenden Traumen (z. B. Raubüberfall) durch von der BG vermittelte Psychologen. BG trägt Kosten. ––– Vertragliche Pflicht? Bei wenigen Versicherungen Hilfe direkt nach dem Notfall (auch Vermittlung eines Notfallpsychologen)! Aber aufpassen: nur Vermittlung und Beratung durch Versicherung, keine Kostenübernnahme! –––

Freundlichkeit, Service Leitbild Z. B. bei Debeka (bei der ich mal unfallversichert war): "bestmögliche Leistungen für Kunden" –––

Tätigwerden von Amts wegen auf Antrag

Melde- und Ausschlussfristen keine streng, vollständiger Verlust der Ansprüche! –––

Fairness bei ärztlicher Begutachtung Gegenvorschlag wird meist berücksichtigt Versicherung bestimmt Gutachter –––

Rechtsweg im Streitfall Sozialgerichtsbarkeit mit geringem Kostenrisiko, Gericht ermittelt von Amts wegen. ––– Zivilgerichtsbarkeit, hohes Kostenrisiko, VN muss selbst Gutachten einholen.

Versicherungsfälle Arbeitsunfall und Berufskrankheit Unfälle weltweit, bei Arbeit und in Freizeit –––

Heilbehandlung Mit allen geeigneten Mitteln ––– In der Regel nicht vorgesehen, Krankenhaustagegeld, Gipsgeld und Genesungsgeld möglich, einzelne Versicherungen beteiligen sich an Sporttherapie. –––

Heilmittel ––– Ja Nein

Rehabilitation (medizinisch, Umschulung, Eingliederungshilfe an Arbeitgeber...) Ja In der Regel nicht vorgesehen

Transport zur Heilbehandlung und Reha Ja Nein

Entgeltersatzleistungen während Arbeitsunfähigkeit und Umschulung Ja U. U. Genesungsgeld

Rente wegen Verletzung Nach der MdE Einmalzahlung oder Rente nach Invalidiät (Gliedertaxe)

Hinterbliebenenleistungen Witwe(r/n)-und Waisenrente, Sterbegeld, Beihilfen Überführung bei wenigen Versicherungen

Pflege Ja Nein

Wohnungsumbau wegen Behinderung Wohnungshilfe Bei wenigen Versicherungen möglich

Beitragszahler Arbeitgeber und öffentliche Träger, freiwillig Versicherte Versicherungsnehmer

Begründung des Versicherungsschutzes Automatisch, keine Anmeldung erforderlich Durch Vertrag

Profitorientierung Keine, nachträgliche Bedarfsdeckung Ja

Außendienst Reha-Beratung zwecks bestmöglicher Wiedereingliederung/Teilhabe Versicherungsvertreter und Angestellte mit Provisionen, Profitinteresse

Aufsichtsbehörde Bei Berufsgenossenschaften:Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Versichertenombudsfrau Nein Versichertenombudsfrau e. V., Berlin

Leistungen für Folgen des Versicherungsfalls auch noch Jahre später Bis zum Lebensende 3-Jahresfrist? Danach keine Berücksichtigung mehr?

Psychische Gesundheitsschäden Kein Leistungsauschluss, z. B. PTBS nach Raubüberfall, BG erbringt Psychotherapie. In der Regel Leistungsausschluss