Unechte Unfallversicherung

Der Begriff der unechten Unfallversicherung bezieht sich auf die Erweiterung des versicherten Personenkreises in der gesetzlichen Unfallversicherung über die Arbeitnehmer hinaus auf diejenigen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig oder sozial schutzbedürftig sind.

Versicherungsschutz (versicherte Person) möglich als

gesetzlich Pflichtversicherte(§ 2 SGB VII)

kraft Satzung Pflichtversicherte (§ 3 SGB VII)

kraft Satzung freiwillig Versicherte(§ 6 SGB VII)