"Die Achillessehne ist die stärkste Sehne des menschlichen Körpers. Die Belastbarkeit ist abhängig von Lebensalter, Geschlecht und Größe. Wesentliche Ursache für eine spontane Ruptur ist die degenerative Vorschädigung der betroffenen Sehne. Den Spontanrupturen gehen nicht selten schmerzhafte Erkrankungserscheinungen i.S. einer Achillodynie voraus (vgl. Schönberger-Mehrtens-Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit).
Bei alltäglich vorkommenden Ereignissen und Bewegungsabläufen wie der Streckung oder Beugung eines Muskels beim Aufrichten bedarf es besonderer Umstände, um den Bewegungsablauf als seiner Art unersetzliche äußere Einwirkung einzuordnen. Kommt nach der Unfallmechanik nur eine degenerative Veränderung als Ursache für eine Achillessehnenruptur in Betracht, muss das Vorhandensein eines degenerativen Vorschadens nicht bewiesen sein."
LSG Berlin-Brandenburg vom 03.04.2008, L 3 U 179/06
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LSG Hamburg vom 19.06.2019 - L 2 U 5/19:
"Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand, also die Auffassung der Mehrheit der im jeweiligen Fragenbereich veröffentlichenden Wissenschaftler/Fachkundigen eines Fachgebiets (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 –
B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44), hinsichtlich der Kausalitätsbeurteilung des Achillessehnenschadens besagt, dass die Reißfestigkeit der Achillessehne als stärkster Sehne innerhalb des menschlichen Körpers die Kraftbildungsgrenze der Wadenmuskulatur übersteigt, sodass traumatische Verletzungen nur bei einem direkten Unfallmechanismus wie einem Schlag oder Tritt gegen die vorgespannte Sehne oder im Rahmen eines indirekten Unfallmechanismus bei unphysiologischer, also nicht der anatomisch-biomechanischen Bestimmung der Achillessehne entsprechenden Belastung denkbar sind, wobei es sich um Mechanismen im Sinne von Störfaktoren handelt, welche die Sehne unter Belastungsspitzen setzen können, ohne dass sich die Zugspannung, d.h. die durch die Querschnittsfläche der Sehne verlaufende Kraft, – koordiniert gesteuert und gebremst von der vorgeschalteten Muskulatur – systematisch aufbauen kann, wie zum Beispiel beim Abrutschen bzw. Verfehlen einer Stufe mit dem Vorfuß beim Hochgehen auf der Treppe oder Tritt mit der Ferse voraus in eine nicht erkennbare Vertiefung, sodass mehr oder weniger das gesamte Körpergewicht auf dem Vorfuß und damit auf der angespannten Sehne lastet, beim Sturz aus der Höhe unter gleichzeitiger fußrückenwärtiger Belastung des Fußes, beim Sturz nach vorn bei fixiertem Fersenbein, beim Sturz nach vorn mit Anwinkelstellung des Fußes oder bei Extrembelastung mit Abweichungen vom geplanten und koordinierten Ablauf, zum Beispiel beim schnellen Antritt; demgegenüber können physiologische und gewollt motorische Abläufe eine Achillessehne nicht gefährden (Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl. 2017, Seite 420 ff.; Hempfling, Meyer-Clement, Bultmann, Brill, Krenn, Ludolph, "Achillessehnenschaden – Physik, Medizin und Recht", Trauma und Berufskrankheit 2/2016, S. 138 ff., auch veröffentlicht in MedSach 112 3/2016, s. 114 ff.; Ludolph, Hempfling, Meyer-Clement, Klemm, "Der Achillessehnenschaden in der gesetzlichen Unfallversicherung", MedSach 114 6/2018, S. 238 ff.; Hessisches LSG, Urteil vom 25. Oktober 2016 –
L 3 U 186/12, juris; Thüringer LSG, Urteil vom 19. April 2018 –
L 1 U 56/17, juris; jeweils mit weiteren Nachweisen)."
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