Eigene unautorisierte Umschreibung:
Nach DSM 5 TR müssen identifizierbare Belastungsfaktoren zugrunde liegen, wie das Ende einer Liebesbeziehung oder Konflikte mit Bezug zur Berufstätigkeit oder in einer Partnerbeziehung. Es können wiederkehrende Belastungen sein, wie z. B. saisonale berufliche Krisensituationen oder eine unerfüllte sexuelle Beziehung. Es können andauernde Zustände sein, wie eine chronische schmerzhafte Erkrankung mit zunehmender Behinderung oder das Leben in einer kriminalitätsbelasteten Nachbarschaft. Belastungsfaktoren können auch verbunden sein mit Änderungssituationen der persönlichen Entwicklung wie das Scheitern in beruflichen Zielen, das Leistungsversagen im Studium oder der Eintritt in den Ruhestand bzw. das Rentnerdasein. Nach dem Tod eines geliebten Menschen kann eine Anpassungsstörung diagnostiziert werden, wenn Intensität, Qualität und Dauer der Trauerreaktion das Maßüberschreiten, was den kulturellen, religösen und alterstypischen Normen entspricht.
A - emotionale oder verhaltensrelevante Symptome, die sich innerhalb von 3 Monaten nach einem identifizierbaren Stressor entwickeln.
B - verhaltensbezogene Symptome liegen klinisch signifikant vor, entweder als unverhältnismäßige Stressreaktion oder als signifikante Störungen im sozialen, beruflichen oder einem anderen wichtigen Funktionsbereich.
C - die stressbedingte Störung ist nicht einer anderen Störung zuzuordnen, auch nicht im Sinne eines Wiederauflackerns einer vorbestehenden Erkrankung.
D - Die Symptome entsprechen nicht denjenigen einer normalen Trauerreaktion.
E - Wenn der Stressor oder seine Konsequenzen beendet sind, bleiben die Symptome nicht länger als weitere 6 Monate bestehen.