joachim-skupien.de
UV-Glossar von A bis Z
Unfallrente berechnen (Beispiel)
Mindestjahresarbeitsverdienst
Übergangsgeld in Sonderfällen berechnen (Beispiel)
JAV für junge Menschen
Schwerstverletzungsartenverfahren-Katalog
Psyche und gesetzl. UV
Schmerz und gesetzliche UV
Impressum/Datenschutz
Das Recht der Erstattungsansprüche zwischen Sozialversicherungsträgern ist im zweiten Abschnitt des SGB X (§§ 102 bis 114 SGB X) geregelt.
Gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10
Soweit ein Sozialleistungsträger im Auftrag eines anderen Sozialleistungsträgers Sozialleistungen erbringt, gilt § 88 SGB X.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__88.html#Seitenanfang
Bei einbehaltenen Nachzahlungen zu beachten
Beschleunigung der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__87.html
Zurück nach oben
Zurück nach oben
Momentan online:
2
Besucher
ANZEIGE/WERBUNG für meine Bücher:
(115 Seiten) Pdf-Buch mit wenigen Klicks auch ohne den Tolino- und Kindle mit wenigen Klicks kaufen und herunterladen:
HIER KLICKEN
.
Auch für Tolino und Co im deutschen Buchhandel
www.buecher.de
www.thalia.de
www.amazon.de
(für kindle)
Pdf-Buch mit wenigen Klicks ohne den Tolino- und Kindle-Schnickschnack mit wenigen Klicks kaufen und herunterladen:
HIER KLICKEN
.
UV-Glossar von A bis Z
Unfallrente berechnen (Beispiel)
Mindestjahresarbeitsverdienst
Übergangsgeld in Sonderfällen berechnen (Beispiel)
JAV für junge Menschen
Schwerstverletzungsartenverfahren-Katalog
Psyche und gesetzl. UV
Schmerz und gesetzliche UV
Impressum/Datenschutz