Verletztengeld und Sozialversicherungsbeitrag
Wer trägt bei Verletztengeldbeziehern den Sozialversicherungsbeitrag (Grundzüge)?
Zur Krankenversicherung:
Der Unfallversicherungsträger
Zur Pflegeversicherung
Der Unfallversicherungsträger
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung:
Unfallversicherungsträger und Leistungsempfänger je zur Hälfte
Der Unfallversicherungsträger:
bei Verletztengeld, das in Höhe der Leistungen nach dem SGB II/SGB III gezahlt wird.
siehe auch Geringfügige Beschäftigung
Momentan online: 1 Besucher