Unfallfolgen

Nach Abschluss der Heilbehandlung verbleibende ,den Leistungsfall bedingende, (funktionelle) Folgen, als Grundlage für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

 

Achtung Fehlerquelle: Im Fachjargon ist mit diesem Begriff oft gemeint, dass bestimmte Gesundheitsschäden als Folge des Versicherungsfalls anzusehen sind. Das BSG versteht darunter aber die funktionellen Folgen der unfallbedingten Gesundheitsschäden.

siehe

Leistungsfall

Versicherungsfall

Zurück nach oben
Zurück nach oben
Momentan online: 1 Besucher