Nach Abschluss der Heilbehandlung verbleibende ,den Leistungsfall bedingende, (funktionelle) Folgen, als Grundlage für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Achtung Fehlerquelle: Im Fachjargon ist mit diesem Begriff oft gemeint, dass bestimmte Gesundheitsschäden als Folge des Versicherungsfalls anzusehen sind. Das BSG versteht darunter aber die funktionellen Folgen der unfallbedingten Gesundheitsschäden.
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