§ 7 Begriff | |
§ 8 Arbeitsunfall | |
§ 9 Berufskrankheit | |
§ 10 Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt | |
§ 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls | |
§ 12 Versicherungsfall einer Leibesfrucht | |
§ 12a Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe | |
§ 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen |
Z. B. Arbeit, Zurücklegen des Wegs zur Arbeitsstätte === Vollbeweis erforderlich
Hat die Verrichtung der versicherten Tätigkeit zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis, dem Unfallereignis, geführt?
Ist die einwirkende Gefahrenquelle dem Schutzbereich und Schutzzweck der Norm zuzurechnen?
Falls eine nicht versicherte Konkurrenzursache feststellbar ist: Ist die versicherte Ursache wesentlich?
Versicherungsfremde Ursachen:
Verkehrsuntüchtigkeit eines Fußgängers
Äußere Einwirkung und Veränderung des physiologischen Zustands === Vollbeweis erforderlich
Verursacht der Gesundheitserstschaden die Unfallfolgen objektiv, d. h. nach dem neuesten anerkannten Stand des einschlägigen Erfahrungswissens als hinreichende oder notwendige Ursache?
Rechtlich wesentlich, d. h. hat sich insoweit ein Risiko der Beschäftigtenversicherung verwirklicht?
Wesentlich nach dem neuesten anerkannten Stand des einschlägigen Erfahrungswissens?
Bei unversicherten Mitursachen: Prägen unversicherte Ursachen die Schadensverursachung derart, dass der Einzelfall dem allgemeinen Lebensrisiko/Erkrankungsrisiko unterfällt?
Sonderfall Verschlimmerung vorbestehender Gesundheitsschäden