vgl § 14 SGB IV - gesetze-im-internet.de
Sonderregelungen für Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge: siehe gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände...
§ 1 Absatz 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung
Grundsätzlich gilt in der gesetzlichen Unfallversicherung derselbe Entgeltbegriff wie in den übrigen Versicherungszweigen. Allerdings ist hier das Arbeitsentgelt nur
bis zur Höhe des jeweiligen Höchstjahresarbeitsverdienstes beitragspflichtig. Diese Obergrenze ist je nach Unfallversicherungsträger verschieden und ergibt sich aus dessen Satzung.
am Beispiel von steuerfreiem Auslagenersatz Bundessozialgericht Urteil vom 23.07.2015, B 2 U 9/14 R
Dieser Artikel wird nicht mehr aktuallisiert.
siehe auch
|
|
---|---|
Ebooks auch erhältlich im deutschen Buchhandel, z. B. bei der Osiander-BuchhandlungKeine Lust auf Bücher, aber Fernweh? Infos für einen schönen Städte-Trip nach SEVILLA: Hier finden Sie kostenlos Online-Reisetipps – ohne Werbung und ohne Provisionslinks.
Oder nach VALENCIA? Kostenloser Online-Führer der Sehenswürdigkeiten. – ohne Werbung und ohne Provisionslinks. |