Bedeutung für die Entschädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Jahresarbeitsverdienst ist ein Berechnungsfaktor für Geldleistungen ( Versicherten- und Hinterbliebenenrenten, Verletztengeld bei Unternehmern ...).
Als JAV gilt für Arbeitnehmer der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und des Arbeitseinkommens (aus selbstständiger Tätigkeit) in den zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall (Regelberechnung - § 82 SGB VII).
Der
Mindestbetrag des JAV ist gesetzlich geregelt, der gesetzliche
Höchstbetrag wird in der Regel durch die Satzung des UV-Trägers erhöht.