Bedeutung für die Entschädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Jahresarbeitsverdienst ist ein Berechnungsfaktor für Geldleistungen ( Versicherten- und Hinterbliebenenrenten, Verletztengeld bei Unternehmern ...).
Als JAV gilt für Arbeitnehmer der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und des Arbeitseinkommens in den zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall (Regelberechnung - § 82 SGB VII).
Der Mindestbetrag des JAV ist gesetzlich geregelt, der gesetzliche Höchstbetrag wird in der Regel durch die Satzung des UV-Trägers erhöht.
Sonderregelungen gelten z. B. für satzungsmäßig versicherte Unternehmer, Jugendliche, in Ausbildung befindliche Versicherte, Soldaten.