2004 in Deutschland eingeführtes Fallgruppensystem, das für die Abrechnung der in Krankenhäusern erbrachten stationären Leistungen maßgeblich ist. Sehr komplex, berücksichtigt werden u.a. Haupt- und Nebendiagnosen, Behandlungs/OP-Aufwand (auch in zeitlicher Hinsicht), patientenindividuelle Erschwernisse, vorgegebene Richtgrößen u. a.
Gilt natürlich auch für die stationären Behandlungen, welche die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen.
siehe auch
Zum 01.01.2013 ist die Rahmenvereinbarung mit der DKG über die Behandlung von Versicherten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Kraft getreten. Sie ist künftig die Rechtsgrundlage für die stationäre Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Die Vereinbarung ist für alle gesetzlichen Unfallversicherungsträger verbindlich. Sie findet aber nur gegenüber den Krankenhäusern Anwendung, die der Vereinbarung durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der DKG beigetreten sind.