Durchgangsarzt

Vertragsarzt der gesetzlichen Unfallversicherung
Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung der Behandlungskosten eines Arbeitsunfalls in Deutschland. Ein Durchgangsarzt ist ein Arzt mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die Zulassung zum D-Arzt wird von den zuständigen Landesverbänden der DGUV erteilt und mit ihr sind weitgehende Vollmachten, aber auch Verpflichtungen verbunden.

Rolle des Hausarztes im Durchgangsarztverfahren

Besondere Heilbehandlung

Allgemeine Heilbehandlung

Haftung für Kunst- und Diagnosefehler

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