Pkw-Fahrkostenpauschale
Fahrkosten wegen der Heilbehandlung
Bei
Benutzung eines privaten Pkw für Fahrten zur Heilbehandlung erstattet die gesetzliche Unfallversicherung ab 05.08.2009 entsprechend
§ 5 des Bundesreisekostengesetzes 0,20 EURO je gefahrenen Kilometer.
Fahrkosten zur Heilbehandlung online berechnen:
Hier können Sie ein Beispiel für eine Reisekostenpauschale (bei Pkw-Nutzung) rechnen.
Geben Sie bitte ein:
Sie werden voraussichtlich über einen längeren Zeitraum noch regelmäßig zur Heilbehandlung fahren müssen und es fällt Ihnen schwer das vorzufinanzieren? Dann beantragen Sie doch ein
persönliches Budget oder einen
Vorschuss.
siehe auch Reisekosten
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