Wirkursache

Definition für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung
 

"...Wirkursachen sind nur solche Bedingungen, die erfahrungsgemäß die infrage stehende Wirkung ihrer Art nach notwendig oder hinreichend herbeiführen."...

BSG, Urteil vom 13. 11. 2012 - B 2 U 19/11 R -sozialgerichtsbarkeit.de
 
Bundessozialgericht Urteil vom 05.07.2011        B 2 U 17/10 R       ​​​​​sozialgerichtsbarkeit.de
 

Definition hinreichende und notwendige Ursache siehe Ursache
und
 
 
siehe auch Versicherungsfall 
 
 
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