Witwenrente und Witwerrente der gesetzlichen UV berechnen (Beispiel)
Hier können Sie das Beispiel berechnen.
Bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats
nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, beträgt die Witwer- oder Witwenrente zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes.
Wenn danach die Voraussetzungen für die große Witwen- oder Witwerrente erfüllt sind, beträgt diese 40 vH des Jahresarbeitsverdienstes - JAV
Voraussetzungen:
a)
Solange Witwen oder Witwer ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder für ein Kind sorgen, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deswegen nicht hat, weil das 27. Lebensjahr vollendet wurde,
b)
wenn Witwen oder Witwer das 47. Lebensjahr vollendet haben oder
c)
solange Witwen oder Witwer erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne des Sechsten Buches sind; Entscheidungen des Trägers der Rentenversicherung über Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind für den Unfallversicherungsträger bindend.
Ansonsten beträgt die Witwen- oder Witwerrente danach, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, 30 vH des Jahresarbeitsverdienstes - JAV
Achtung: Der Anspruch auf eine Rente nach Absatz 2 Nr. 2 besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist.