Polytrauma

Laut Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie:

"Der Begriff „Polytrauma“ steht für eine gleichzeitig entstandene Verletzung mehrerer Körperregionen oder Organsysteme. Dabei ist bereits eine einzelne dieser Verletzungen oder die Kombination mehrerer für den Betroffenen lebensbedrohlich.

Ein Polytrauma entsteht in der Regel im Zusammenhang mit einem schweren Unfall und bedeutet stets einen klinischen Notfall (ca. 1 % aller Notarzteinsätze). Bis zu 20 % aller Polytraumata enden tödlich."

http://www.dgu-online.de/en/patienteninformation/haeufige-diagnosen/schwerverletzte/polytrauma.html

Abgerufen am 20.1.2017

Siehe auch Leitlinie Polytrauma und Schwerverletztenbehandlung

http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/012-019.html

Schwerstverletzungsartenverfahren

Rehaberater

BGSW Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung

KSR Komplexe stationäre Rehabilitation

Häusliche Krankenpflege

Pflegegeld

Medizinische Rehabilitation

EAP Erweiterte ambulante Physiotherapie

Ergänzende Leistungen

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