Laut Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie:
"Der Begriff „Polytrauma“ steht für eine gleichzeitig entstandene Verletzung mehrerer Körperregionen oder Organsysteme. Dabei ist bereits eine einzelne dieser Verletzungen oder die Kombination mehrerer für den Betroffenen lebensbedrohlich.
Ein Polytrauma entsteht in der Regel im Zusammenhang mit einem schweren Unfall und bedeutet stets einen klinischen Notfall (ca. 1 % aller Notarzteinsätze). Bis zu 20 % aller Polytraumata enden tödlich."
http://www.dgu-online.de/en/patienteninformation/haeufige-diagnosen/schwerverletzte/polytrauma.html
Abgerufen am 20.1.2017
Siehe auch Leitlinie Polytrauma und Schwerverletztenbehandlung
http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/012-019.html
Schwerstverletzungsartenverfahren
BGSW Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung
KSR Komplexe stationäre Rehabilitation
EAP Erweiterte ambulante Physiotherapie
Ergänzende Leistungen
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