Anpassung von Geldleistungen
der gesetzlichen Unfallversicherung
also in erster Linie die Renten für Versicherte und Hinterbliebene
siehe § 95 SGB VII
gesetze-im-internet.de
Anpassungsfaktoren:
Rentenwertbestimmung 2024
Anpassung von Verletztengeld und Übergangsgeld:
Anpassung des Pflegegelds:
siehe § 44 Absatz 2 SGB VII
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