Anpassung von Geldleistungen

der gesetzlichen Unfallversicherung

Vom Jahresarbeitsverdienst abhängige Geldleistungen:

also in erster Linie die Renten für Versicherte und Hinterbliebene

(ausgenommen Verletztengeld und Übergangsgeld):

 siehe § 95 SGB VII

gesetze-im-internet.de


Anpassungsfaktoren:

Rentenwertbestimmung 2024

 

bundesregierung

 

Anpassung von Verletztengeld und Übergangsgeld:

        siehe § 70 SGB IX

 gesetze-im-internet.de


Anpassung des Pflegegelds:

        siehe § 44 Absatz 2 SGB VII

gesetze-im-internet.de/sgb_7/__44

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