Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, bei Versicherten, die durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit Gesundheitsschäden erlitten haben,
die Gesundheitsschäden zu beseitigen oder zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhüten oder deren Folgen zu mildern und eine zeitnahe und dauerhafte berufliche und soziale Wiedereingliederung sowie eine selbstbestimmte Lebensführung zu erreichen.
Das geschieht mittels Koordination und Vernetzung aller notwendigen Maßnahmen.
Hierbei arbeiten die Sachbearbeiter/innen und Rehaberaterinnen eng mit den Betroffenen und den Netzwerkpartnern zusammen.
Der Wiedereingliederung können bei chronifizierten Schmerzen entgegenstehen:
passives Patientenverhalten
passive Therapiekonzepte
psychosoziale Faktoren
Überdiagnostik
angesichts des objektiven Befundes schwer begründbare Krankschreibung
frustrane Suche nach der "Ursache" => unnötige Mehrfachuntersuchungen => Greifen nach jedem Strohhalm => passive Behandlung => Verfestigung der Rolle als "Kranker"
Chronifizierung durch äußere Faktoren (Arbeitsplatzkonflikt, Über- bzw Unterforderung...)
Festhalten am Ziel Heilung, obwohl es nicht realisierbar ist.
Regression, Verfestigung negativer Erwartungen, gerade bei funktionellen Schmerzen
Zuwendungserwartungen (Rente, Sozialleistungen)
"Behandlung" nur noch mittels BTM-Rezept
Abhängigkeit und Sucht
Bei der Wiedereingliederung können bei chronifizierten Schmerzen helfen:
frühzeitige fachgerechte Diagnostik
frühzeitige Aufklärung über zu erwartenden "Nur Teiltherapieerfolg"
Hilfe zur Selbsthilfe und Patientenautonomie
interdisziplinäre Zusammenarbeit, nicht nur Schmerzmedizin, sondern auch Verhaltensmedizin und Psychotherapie
Muskelkorsett aufbauen
Optimierung der Funktion/Ausrichtung der Reha am Ziel Funktionsgewinn Alltag/Beruf
Selbstmanagement und Coping => Stress-/ Schmerzbewältigung
Aktivierung und Beratung => Kraft und Ausdauertraining => Belastungserprobung ; Rehasport; körperliche und geistige Disziplin