in der gesetzlichen Unfallversicherung
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Die Leistungspflicht ist streng daran geknüpft, dass
Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass bei der Klärung der Schmerzdiagnosen und der Schmerzrehabilitation meist das wichtigste medizinische Fachgebiet, nämlich das neurologische außen vor bleibt. Das führt unter Umständen zu Fehlbeurteilungen und nicht effizienten Behandlungen. Im schlimmsten Fall wird ein(e) psychisch erkrankte oder suchtkranke Person mit Opioiden - entgegen der LONTS behandelt oder ein Malingering wird nicht aufgedeckt.
Bei der Begutachtung ist unbedingt die Leitlinie Ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen („Leitlinie Schmerzbegutachtung“) zu beachten.
Es empfiehlt sich für den Unfallversicherungsträger, in komplexen Fällen einen erfahrenen Neurologen mit der Zusatzqualifikation spezielle Schmerztherapie zu Rate zu ziehen.
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Wenn Sie Fragen zur Rehabilitation und Entschädigung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung haben, lege ich Ihnen das Glossar meiner Seite joachim-skupien.de (Glossar) ans Herz.
Auf meiner Webweite sammle ich Informationen und Links zum Thema "Chronische und außergewöhnliche Schmerzen". Mit dem besonderen Blickwinkel der Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung.
CRPS - komplexes regionales Schmerzsyndrom
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